Prozesshansel und Provozierpostillen

Medienrecht-Kolumne „SJ Legal Quarterly“

12.11.2017 Die Fußball-Bundesliga läuft prächtig. Die Spieler stehen voll im Saft. Auch Medienanwälte und Rechtsabteilungen ackern. Es gibt viel zu tun bei Gegendarstellungen und Co.
Autor: Clemens Gerlach
Die Geschichte enthält alle Zutaten für einen echten Scoop. Ein hochveranlagter Sportler kann sich bei einem renommierten Verein nicht wie gewünscht entfalten. Seine Unzufriedenheit kommt – über welche Kanäle auch immer – einer etablierten Zeitung zu Ohren. Die fackelt nicht lange und titelt flugs: „Warum wieder ein Nachwuchsstar geht“. Es ist die erhoffte Granatenmeldung, die weit über das eigentliche Verbreitungsgebiet hinaus zündet, dann allerdings schnell zum Rohrkrepierer wird. Denn der scheinbar feststehende Abgang war dermaßen exklusiv, dass es ihn schlichtweg nicht gab.

Zu einem Gerichtsstreit zwischen empörtem Verein und eilfertigem Blatt kam es dennoch nicht. Die Einigung erfolgte diskret hinter den Kulissen, nachdem der Klub öffentlich mit rechtlichen Maßnahmen gedroht hatte und wohl auch in der eindeutig stärkeren Position gewesen war.

Am Tag nach der Wechsel-Meldung („Darum will ich weg“) erschien ein kämpferisches Durchhaltestück („Nehme die Herausforderung an“). Der Abschied-Artikel ist online nicht mehr verfügbar: Inhalt gelöscht, als ob nie etwas gewesen wäre. Ein klassischer Deal, wenn beide Seiten kein Interesse daran haben, dass die Öffentlichkeit mehr als nötig erfährt. Der siegreiche Klub möchte nicht als Prozesshansel dastehen, der unterlegene Verlag nicht als schlecht recherchierendes Unternehmen.

Zwischen Medien und den Objekten ihrer Berichterstattung gibt es immer wieder Missstimmung, die zuweilen in echten Ärger ausartet. Die Fußball-Bundesliga läuft wieder, da dürfte es auch medienrechtlich rund gehen. Der Ärger hat im Übrigen viele Namen: Mal heißt er Gegendarstellung oder einstweilige Verfügung, mal Unterlassung oder Widerruf.

Verankert sind diese unterschiedlichen Verfahren in den Pressegesetzen der Länder. Ziel der Regelungen ist ein faires Miteinander, was fast ein wenig naiv klingt in der heutigen Zeit. Beide Seiten sollen verbindlich wissen, in welchem Rahmen sie agieren können. Denn freie Berichterstattung ist ein hohes Gut, das gilt aber auch für den Schutz derjenigen, über die berichtet wird.

Mögliche Gerichtsverfahren sind essentieller Bestandteil der Kalkulation

Nicht immer lassen sich mediale Konflikte so leicht lösen wie im Fall des angeblich zur Flucht entschlossenen Elite-Athleten. Vor einigen Wochen gerieten Boris Becker und ein bekanntes Klatschblatt aneinander.

„So krank ist er wirklich“, hatte die Postille provozierend getitelt und damit ein „entwürdigendes Bild“ gezeichnet, kritisierte der Anwalt des früheren Tennisprofis im Branchendienst Meedia. Der heftige Disput wegen der „schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ wird vermutlich vor Gericht landen.

In solchen Fällen ist offenkundig, dass von Verlagsseite das Risiko eingegangen wird, beim Gegenüber für massiven Verdruss zu sorgen. Mögliche Gerichtsverfahren sind also essentieller Bestandteil der Kalkulation. „Die lassen es einfach darauf ankommen“, sagt ein erfahrener Medienanwalt (Becker-Foto: GES-Sportfoto/Augenklick).

Dabei sind Sportler und Vereine nicht immer Opfer. „Die wissen auch sehr gut, wie weit sie gehen können und versuchen oftmals, die Journalisten zu verunsichern“, berichtet ein anderer Jurist. Hier eine anwaltliche Nachfrage bei der Redaktionsleitung, da ein „presserechtlicher Hinweis“ – manche Journalisten lassen sich davon beeindrucken. Sie schwächen inhaltlich ab oder verzichten gar auf eine Veröffentlichung, um Streit aus dem Weg zu gehen.

In manchen Rechtsstreitigkeiten sind beide Parteien Verlierer

Zuweilen nehmen die Konflikte wirklich abstruse Züge an. Der Chefredakteur einer renommierten Tageszeitung hatte in seinem Newsletter über einen bekannten Anwalt missverständlich berichtet. Nichts Dramatisches, doch der Jurist nahm die Vorlage gerne auf und ließ innerhalb weniger Tage mehrfach eine Gegendarstellung veröffentlichen.

Denn laut der Branchensite Übermedien war immer wieder etwas bei der Veröffentlichung nicht korrekt und wurde erfolgreich moniert. Am Ende ging es um die ordnungsgemäße Platzierung von An- und Abführungszeichen. Erst im vierten Anlauf klappte es. In manchen Rechtsstreitigkeiten sind beide Parteien Verlierer.

Wir danken dem VDS-Anwalt Dirk Feldmann für die fachliche Beratung. Dirk Feldmann ist seit 1983 als Anwalt tätig und Gründungspartner der Medienrechtskanzlei Unverzagt von Have in Hamburg. Jedes VDS-Mitglied kann kostenlos Rat zu sämtlichen Rechtsfragen einholen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen. Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen jeweils kurz an, bei welchem Regionalverein Sie Mitglied sind.

Dieser Artikel stammt aus dem sportjournalist, der direkt beim Meyer & Meyer Verlag bestellt werden kann. Mitglieder des VDS können sich das jeweilige Heft als PDF im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen.