Die ganz große Info-Freiheit lässt auf sich warten

Transparenzgesetz-Report – Teil I

03.03.2018 Das Informationsfreiheitsgesetz war ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz bei den Behörden. Recherche ist leichter möglich. Einiges in puncto Auskunft kann aber noch an den Regelungen verbessert werden.
Autor: Clemens Gerlach
Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, abgekürzt IFG beziehungsweise IFG-Bund. Es hat sich aber der Name Informationsfreiheitsgesetz durchgesetzt. Das Gesetz ist in Deutschland am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Es regelt den voraussetzungslosen Rechtsanspruch jedes Bürgers auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Die Verfahren müssen aber abgeschlossen und amtlich dokumentiert sein, bei laufenden Planungen gilt das IFG nicht. Für die Auskunft reicht ein formloser Antrag bei der jeweiligen Behörde.

Vor allem in den vergangenen drei bis vier Jahren gab es einige prominente (Streit)fälle, in denen das IFG im Mittelpunkt stand. Dies liegt auch daran, dass viele Medienhäuser Investigativ-Einheiten aufgebaut haben. Bei diesen Recherchen ist es oftmals der Fall, dass Behörden eine entscheidende Rolle spielen, weil sie über wichtige Dokumente verfügen. Analog zum nationalen IFG verfügen inzwischen zwölf von 16 Bundesländern über eigene Informationsfreiheitsgesetze. Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen haben keines. Weltweit gibt es in rund 50 Ländern ein IFG.
 
Was ist der Sinn des IFG?

Das entscheidende Stichwort lautet „Transparenz“. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes sollen sich aktiv an der politischen Willensbildung beteiligen können. Dies ist aber nur dann fundiert möglich, wenn die Menschen ausreichend informiert sind. Das gilt im Übrigen auch für Journalisten, die zu Meinungsbildung und öffentlichen Diskussionen in besonderer Weise beitragen sollen. Bevor es das IFG gab, waren Behörden vor allem darauf bedacht, möglichst wenige Informationen nach außen dringen zu lassen.

Das „Netzwerk Recherche – Verein zur Förderung von journalistischer Qualität in der Medienberichterstattung“ sieht durch das Informationsfreiheitsgesetz „einen deutlichen Fortschritt“ gegenüber der alten Gesetzeslage: „Mit dem Abschied vom Prinzip des ‚Amtsgeheimnisses’ wird eine grundlegende Kulturveränderung in der Verwaltung eingeleitet.“

Der arrivierte Sportjournalist Jonathan Sachse vom gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv betont: „Wer auskunftspflichtig ist, muss dank IFG und Landespressegesetzen erst einmal alles beantworten. Möchte jemand Fragen nicht beantworten, muss er das genau begründen.“

Welche Behörden werden angefragt?

Aus dem Sportbereich ist die Anfrage durch Daniel Drepper (heute Buzzfeed-Chefredakteur) und Niklas Schenck (freier Journalist) das prominenteste Beispiel. Die beiden wollten vor den Olympischen Sommerspielen 2012 in London die Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einsehen. Es ging darum herauszufinden, „wie und nach welchen Kriterien in diesem Sportsystem Förderentscheidungen getroffen werden“.

Doch BMI und DOSB gaben, so Drepper, nur „sehr zögernd“ Auskunft. Andere Fälle betreffen das Bundeslandwirtschaftsministerium, das ein Gutachten über die Nazi-Vergangenheit ehemaliger Mitarbeiter nicht herausrücken wollte. Hier hatte Bild-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure geklagt – und gewonnen. In einem aktuellen Fall geht es etwa um die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und deren Beteiligung an umstrittenen Bau-Aktivitäten in Afghanistan. Der freie Journalist Marvin Oppong, wie Saure auf investigative Recherche spezialisiert, fordert Akteneinsicht.

Wir danken dem VDS-Anwalt Dirk Feldmann für die fachliche Beratung. Dirk Feldmann ist seit 1983 als Anwalt tätig und Gründungspartner der Medienrechtskanzlei Unverzagt von Have in Hamburg. Jedes VDS-Mitglied kann kostenlos Rat zu sämtlichen Rechtsfragen einholen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen. Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen jeweils kurz an, bei welchem Regionalverein Sie Mitglied sind.

Dieser Artikel stammt aus dem sportjournalist. Das Jahresabo kann direkt beim Meyer & Meyer Verlag abgeschlossen werden. Mitglieder des VDS erhalten das Heft automatisch per Post und können sich es zudem als PDF im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen. Lesen Sie im zweiten Teil des dreiteiligen Reports über das Informationsfreiheitsgesetz, warum es häufig Probleme bei der Auskunft durch die Behörden gibt.