Wahl des Fotografensprechers

VDS-Fotografentagung in Frankfurt am Main

24.01.2017

Am 24. Januar treffen sich die im VDS organisierten Fotografen in Frankfurt am Main. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Wahl des Fotografensprechers.

 

Das Präsidium des VDS lädt alles Fotografinnen und Fotografen im VDS herzlich zur turnusgemäßen Tagung der Sportfotografen ein. Sie findet am Dienstag, 24. Januar 2017, ab 12 Uhr in den Räumen des DFB in Frankfurt/Main (Otto-Fleck-Schneise 6) statt. Im Mittelpunkt steht die Wahl des neuen Fotografensprechers.
 
Außerdem sind bislang fünf Anträge eingegangen (siehe Tagesordnung). Anträge, die bis 16. Januar 2017 eingereicht werden, können vorab noch veröffentlicht werden. Diese sind per E-Mail an off- Entfernen Sie diesen Textteil -ice@sportjournalist.de zu richten. Es ist aber auch in der Sitzung noch möglich, Anträge zu stellen.
 
An der Sitzung dürfen nur VDS-Mitglieder teilnehmen . Wahlberechtigt sind ausschließlich anwesende Fotografinnen und Fotografen.

Anmeldung bitte bis 16. Januar per E-Mail an off- Entfernen Sie diesen Textteil -ice@sportjournalist.de.
 
Vorläufige Tagesordnung
 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bestellung des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  3. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
  4. Bekanntgabe und Genehmigung der Tagesordnung
  5. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Fotografentagung in Hamburg
  6. Bericht des kommissarischen Fotografensprechers mit anschließender Aussprache
  7. Vorstellung der Kandidaten mit anschließender Aussprache
  8. Wahl des VDS-Fotografensprechers sowie seiner zwei Stellvertreter
  9. Wahl zweier Vertreter zur Erstellung der Ranglisten
  10. Anträge (siehe unten)
  11. Verschiedenes

gez. VDS-Präsidium

Bislang liegen 5 Anträge des Mitglieds Manfred Kettner (Bielefeld) vor.

A. Die Versammlung möge beschließen: Das Präsidium / der Fotografensprecher wird aufgefordert, auf die Vereine einzuwirken, nur hauptberuflich Tätige Sportfotografen zu akkreditieren. Festangestellte sind hauptberuflich. Bei „freien/selbstständigen“ ist hauptberuflich, wer in der KSK versichert ist und in der Berufsgenossenschaft Mitglied ist. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. Wobei auch der KSK-Bescheid über eine Befreiung zu akzeptieren ist und selbstverständlich die KSK-Ausnahmeregelungen. „400 Euro Jobber“ sind nicht zu akzeptieren, da dieser Betrag zum „Leben nicht reicht“ und somit eine andere Einnahmequelle vorhanden sein muss, die sicherlich über diesen Betrag liegt.

B: Die Versammlung möge beschließen: Das VDS-Präsidium wird aufgefordert: Die Satzung ist dahingehend zu ändern, dass bei „freien/selbstständigen“ Antragstellern die Aufnahme nur erfolgen kann, wenn die Mitgliedschaft in KSK und BG nachgewiesen sind. Begründung: In der Szene tummeln sich immer mehr „Nebenberufler“, die selbstverständlich unter Preis arbeiten können. Diese verweigern die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu zahlen und schaden der Allgemeinheit. Dem neusten Trend „400Euro-Kräfte“ zu beschäftigen muss auch entgegen gewirkt werden. Es handelt sich meistens um Beschäftigungsverhältnisse, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.

C. Die Versammlung möge beschließen: Die Rangliste ist für VDS-Sportfotografen öffentlich (nur für VDS-Mitglieder). Begründung: Jedes VDS-Mitglied hat das Recht zu erfahren, auf welchem Ranglistenplatz er steht.

D. Die Versammlung möge beschließen: Die Regeln für die Erstellung der Rangliste werden schriftlich fixiert und veröffentlicht. Begründung: Um eine größt mögliche Transparenz zu erlangen, müssen nachvollziehbare Regeln für die Ranglist der Sportfotografen vorhanden sein.

E. Die Versammlung möge beschließen: Das Präsidium wird aufgefordert: Die Wahlmodalitäten bzgl. der Fotografensprecherin des Fotografensprechers in der Satzung zu verankern.