15.10.2018 Auf der Tagesordnung stehen neben den zur Tradition bei Verbandsratssitzungen gewordenen Berichten aus den Regionalvereinen auch zwei Änderungen der Mitgliederordnung. Sitzungsbeginn ist – nach einem Imbiss – um 13 Uhr in den Räumen des DFB in der Otto-Fleck-Schneise 6.
Anmeldungen bitte an office@sportjournalist.de.
Ergänzung der Mitgliederordnung in § 2, Qualifikation, durch einen zusätzlichen Absatz:
(11) Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufnahme das gesetzlich vorgesehene Rentenalter erreicht haben oder bereits Bezüge aus einer Altersvorsorge beziehen, können nicht als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Begründung: Damit soll ausgeschlossen werden, dass Angehörige anderer Berufsgruppen nach Eintritt in Altersteilzeit oder Ruhestand als hauptberufliche Sportjournalisten legitimiert werden, ohne im Berufsleben jemals hauptberuflich tätig gewesen zu sein. Da der VDS ein Berufsverband ist, sollte er Mitglieder aufnehmen, die (noch) im Berufsleben stehen.
Antrag 2 des VDS-Präsidiums
Ergänzung der Mitgliederordnung in §10, Ausweise, Abs. 1:
(1) Die VDS-Geschäftsführung stellt im Rahmen der vom VDS getroffenen Regelungen Presseausweise für ordentliche Mitglieder und Junior-Mitglieder aus. Der VDS kann Mitgliedsausweise ausstellen. Der VDS vermittelt internationale Sportjournalisten-Ausweise an hauptberuflich tätige ordentliche Mitglieder und Junior-Mitglieder.
Begründung: Bislang werden AIPS-Ausweise gegen Zahlung der Gebühr an alle VDS-Mitglieder ausgestellt, eine Prüfung der Hauptberuflichkeit erfolgt nicht. Die Folge: Mitglieder, die nicht berechtigt sind, den bundeseinheitlichen Presseausweis zu erhalten, können einen anerkannten internationalen Ausweis erwerben. Dieses Schlupfloch soll geschlossen werden.
14. Verschiedenes
gez. VDS-Präsidium
Anmeldungen bitte an office@sportjournalist.de.
- Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Bestellung des Versammlungsleiters und des Protokollführers
- Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
- Bekanntgabe und Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung vom März 2018 in Augsburg
- Bericht des Präsidiums mit anschließender Aussprache
- Bericht der Geschäftsführung
- Bericht des Arbeitskreises Online
- Magazin sportjournalist / sportjournalist.de
- Berichte der Regionalvereine
- Termine und Wettbewerbe
- Anträge
Ergänzung der Mitgliederordnung in § 2, Qualifikation, durch einen zusätzlichen Absatz:
(11) Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufnahme das gesetzlich vorgesehene Rentenalter erreicht haben oder bereits Bezüge aus einer Altersvorsorge beziehen, können nicht als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Begründung: Damit soll ausgeschlossen werden, dass Angehörige anderer Berufsgruppen nach Eintritt in Altersteilzeit oder Ruhestand als hauptberufliche Sportjournalisten legitimiert werden, ohne im Berufsleben jemals hauptberuflich tätig gewesen zu sein. Da der VDS ein Berufsverband ist, sollte er Mitglieder aufnehmen, die (noch) im Berufsleben stehen.
Antrag 2 des VDS-Präsidiums
Ergänzung der Mitgliederordnung in §10, Ausweise, Abs. 1:
(1) Die VDS-Geschäftsführung stellt im Rahmen der vom VDS getroffenen Regelungen Presseausweise für ordentliche Mitglieder und Junior-Mitglieder aus. Der VDS kann Mitgliedsausweise ausstellen. Der VDS vermittelt internationale Sportjournalisten-Ausweise an hauptberuflich tätige ordentliche Mitglieder und Junior-Mitglieder.
Begründung: Bislang werden AIPS-Ausweise gegen Zahlung der Gebühr an alle VDS-Mitglieder ausgestellt, eine Prüfung der Hauptberuflichkeit erfolgt nicht. Die Folge: Mitglieder, die nicht berechtigt sind, den bundeseinheitlichen Presseausweis zu erhalten, können einen anerkannten internationalen Ausweis erwerben. Dieses Schlupfloch soll geschlossen werden.
14. Verschiedenes
gez. VDS-Präsidium