Der Böllerwurf im Derby zwischen Köln und Mönchengladbach muss ein Nachspiel haben. Die gefährliche Aktion erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und ist entsprechend strafrechtlich zu ahnden. Ein Gastkommentar von Geissblog-Chefredakteur Marc L. Merten mit Fotos von Eduard Bopp.
17.09.2019
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