„Wir richten uns an Urheber von Sprachwerken“

Interview zur VG WORT – Teil I

26.01.2021 Die VG WORT ist für viele Journalist*innen ein Mysterium. Dabei lässt sich mit der Verwertungsgesellschaft gutes Geld verdienen. Im sportjournalist-Interview erklärt Anette Frankenberger, zuständig für Presse und Kommunikation, was zu beachten ist, damit es auch wirklich klappt.
 
Die VG WORT ist ein rechtsfähiger Verein und unterliegt der Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Hauptaufgabe der seit Februar 1958 bestehenden Einrichtung ist es, Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke einzuziehen und sie als Tantiemen an die Urheber*innen auszuzahlen. Die Verwertungsgesellschaft verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 255.000 Autor*innen und über 8000 Verlage in Deutschland. Hier geht es zur Website der VG WORT, auf der Sie alle relevanten Informationen finden.

sportjournalist: Frau Frankenberger, welcher Personenkreis ist überhaupt „wahrnehmungsberechtigt“? Sind Festangestellte ebenso dabei wie Freiberufler?

Anette Frankenberger: Ja. Die VG WORT richtet sich generell an Urheber von Sprachwerken. Dabei ist es unerheblich, ob festangestellt oder freiberuflich. Es geht vielmehr um die persönliche geistige Schöpfung, die ein Werk darstellt und die das Urheberrecht schützt.

sj: Der erste Weg ist also der kostenlose Wahrnehmungsvertrag?

Frankenberger: Ja, der Wahrnehmungsvertrag ist zunächst die Grundlage, auf der die VG WORT tätig werden kann. In dem Wahrnehmungsvertrag wird festgelegt, dass der Urheber der VG WORT urheberrechtliche Nutzungsrechte und gesetzliche Vergütungsansprüche für seine Werke treuhänderisch einräumt. Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung von denjenigen zu erhalten, die das geistige Eigentum anderer nutzen (Frankenberger-Foto: VG WORT).

sj: In den meisten Fällen geht es bei den Sportjournalisten um Presse-Repro und Pressespiegel. Was verbirgt sich konkret dahinter und wie kommen die Beträge zustande?

Frankenberger: Journalisten, die in Zeitungen, Publikumszeitschriften, wöchentlich erscheinenden Publikationen oder durch Presseagenturen publizieren, melden einmal jährlich die Gesamtzahl ihrer veröffentlichten Zeichen pro Medium. Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres online über das Meldeportal T.O.M. erfolgen. Es können maximal zwei Vorjahre nachgemeldet werden, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits ein Wahrnehmungsvertrag bestand. Wird ein Artikel in einer Zeitschrift gemeldet, die auch in einem Lesezirkel enthalten ist, dann wird automatisch ein Bonus bei der Ausschüttung mitgerechnet. Im Übrigen sind alle Bezüge der VG WORT steuerpflichtige Einnahmen.

sj: Woher kommen die Ausschüttungen?

Frankenberger: Unter anderem aus der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung für Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, der sogenannten „Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung“. Dazu zählen die Vergütung für Geräte wie PCs, Tablets, Mobiltelefone, Drucker, Multifunktionsgeräte etc. und Betreiber wie Universitäten, Bibliotheken oder Copyshops. Eine weitere Einnahmequelle ist die Pressespiegelvergütung, die von Behörden, Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und anderen an die VG WORT für die Nutzung von Zeitungsartikeln in analogen und digitalen Pressespiegeln gezahlt wird.

sj: Allein am Meldeverfahren sind in der Vergangenheit etliche Damen und Herren gescheitert.

Frankenberger: Sie geben Ihre Meldungen elektronisch in dem Meldeportal T.O.M. ab. Wichtig ist, die Gesamtzahl der veröffentlichten Zeichen und die jeweiligen Medien anzugeben. Für die Auswertung der Pressespiegel benötigen wir eine grundsätzliche Meldung über die Autorenzeile mit Angabe des Mediums und des Autorennamens – auch Pseudonym oder Kürzel müssen angegeben werden. Wenn Sie das Medium wechseln oder mit Ihrem Autorenkürzel nicht mehr tätig sind, bitte auch dann eine Nachricht an uns schicken und es mitteilen.

sj: Können auch Moderatoren von Rundfunk und Fernsehen melden?

Frankenberger: Ja, Moderatoren von Rundfunk und Fernsehen können melden, wenn sie als Autoren ihre eigenen Moderationstexte in den Sendungen verwenden. Dabei müssen sie auch in ihrer Meldung den eigenen Wortanteil in Minuten angeben.

sj: Was ist mit den Fotografen?

Frankenberger: Die Fotografen melden bei der für Bild zuständigen Verwertungsgesellschaft, der VG BILD-KUNST.

Mit Anette Frankenberger sprach Klaus Göntzsche. Im zweiten und letzten Teil des Interviews zur VG WORT erklärt die Geschäftsführerin Karin Leidenberger, welche lukrativen Leistungen das Autorenversorgungswerk für Wahrnehmungsberechtigte zu bieten hat.

Dieses Interview stammt aus dem sportjournalist und erscheint online in zwei Teilen. Hier geht es zur Bestellung von sj-Jahresabonnement und Einzelheften beim Meyer & Meyer Verlag. Mitglieder des VDS erhalten den alle zwei Monate erscheinenden sportjournalist automatisch per Post und können sich das Heft zudem im Mitgliederbereich kostenlos als PDF herunterladen. Dies gilt auch für ältere Ausgaben.