„Wir setzen uns für Vorsorge und Unterstützung ein“

Interview zur VG WORT – Teil II

11.02.2021 Die VG WORT bietet Journalist*innen einiges. Auch vom angeschlossenen Autorenversorgungswerk können Wahrnehmungsberechtigte profitieren. Im zweiten und letzten Teil des sportjournalist-Interviews erklärt Geschäftsführerin Karin Leidenberger, um welche finanzielle Unterstützung es geht.
 
Die VG WORT ist ein rechtsfähiger Verein und unterliegt der Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Hauptaufgabe der seit Februar 1958 bestehenden Einrichtung ist es, Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke einzuziehen und sie als Tantiemen an die Urheber*innen auszuzahlen. Die Verwertungsgesellschaft verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 255.000 Autor*innen und über 8000 Verlage in Deutschland. Hier kommen Sie zur Website der VG WORT und hier zu der des Autorenversorgungswerkes AVW, auf der Sie alle relevanten Informationen finden. Im ersten Teil des Interviews ging es um die grundsätzlichen Vorteile, die es bringt, einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft abzuschließen.

sportjournalist: Frau Leidenberger, beim Autorenversorgungswerk ist das Erreichen des 50. Lebensjahres eine wichtige Voraussetzung. Was ist dann für den Wahrnehmungsberechtigten möglich?

Karin Leidenberger: Die Verwertungsgesellschaften haben soziale Einrichtungen geschaffen, die sich für die Vorsorge und Unterstützung der von ihnen vertretenen Rechteinhaber einsetzen. Dazu zählt auch das Autorenversorgungswerk. Es richtet sich an freiberuflich-hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die für eine Antragstellung mindestens das 50. Lebensjahr erreicht haben müssen. Ist dies alles gegeben, kann das AVW einen einmaligen Zuschuss von maximal 7500 Euro für eine freiwillige zusätzliche private Altersvorsorge gewähren. Dazu muss ein Antrag an das AVW gestellt werden (Leidenberger-Foto: VG WORT).

sj: Woher bekommt das AVW das Geld dafür?

Leidenberger: Das Autorenversorgungswerk erhält Zahlungen aus allen Einnahmebereichen der VG WORT. Es gibt auch einen Sozialfonds. In dieser vor allem für Freiberufler dramatischen Corona-Zeit könnte er extrem wichtig sein.

sj: Für welchen Personenkreis kommt er infrage und um welche Dimensionen geht es?

Leidenberger: Wir haben eine spezielle kurzfristige Überbrückungshilfe im Sozialfonds eingerichtet. Es können maximal 1000 Euro als zinsloses Darlehen beantragt werden. Der Antrag wird in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Aufgrund steuerlicher Vorgaben, die der Sozialfonds unterliegt, geht mit dem Antrag auch eine Bedürftigkeitsprüfung einher.

sj: Alle Bezüge des AVW müssen versteuert werden?

Leidenberger: Ja, die Bezüge sind steuerpflichtige Einnahmen.

sj: Was kann eine am Meldesystem scheiternde Kollegin oder ein Kollege tun?

Leidenberger: Es gibt auf unserer Webseite eine Kontaktseite. Darüber können die Kolleginnen oder Kollegen entweder eine E-Mail an uns schicken und dabei auch gleich den zuständigen Bereich, zum Beispiel Presse, auswählen oder anrufen und sich mit der Fachabteilung verbinden lassen.

Mit Karin Leidenberger sprach Klaus Göntzsche. Die Geschäftsführerin des AVW ist für Auskünfte telefonisch (089/51412-42) oder per E-Mail (av- Entfernen Sie diesen Textteil -w@vgwort.de) erreichbar.

Dieses Interview stammt aus dem sportjournalist und erscheint online in zwei Teilen. Hier geht es zur Bestellung von sj-Jahresabonnement und Einzelheften beim Meyer & Meyer Verlag. Mitglieder des VDS erhalten den alle zwei Monate erscheinenden sportjournalist automatisch per Post und können sich das Heft zudem im Mitgliederbereich kostenlos als PDF herunterladen. Dies gilt auch für ältere Ausgaben.