Maßvoll? Oder ist das Maß voll?

EM-Kolumne „C‘est la vie“

03.03.2016 Bei der Fußball-EM ist das Publikumsinteresse groß. Wer mangels Ticket nicht ins Stadion kann, setzt auf öffentliche TV-Übertragungen. Das nutzt die UEFA aus.
Autor: Rainer Kalb
Das Jahr rast bereits und die Europameisterschaft auf uns zu. Natürlich hat adidas schon den offiziellen Spielball präsentiert. Er heißt „Das schöne Spiel“, was nur beweist, dass der Slogan schon vor den Attentaten vom 13. November geprägt wurde. Er ist – wie einfallsreich – in blau, rot und überwiegend weiß gehalten, entsprechend den französischen Nationalfarben. Wurde eigentlich bei der WM 2006 mit einem schwarz-rot-goldenen Ball gespielt?

Wer beim offiziellen Ticketverkauf der UEFA Eintrittskarten für das „falsche“ Spiel erhalten hat, kann, wenn er wahrer Sportler und Anhänger des Fair Play ist, diese ab März auf einer UEFA-Börse wieder zum Verkauf anbieten. Kostet den Käufer nur eine kleine „Bearbeitungsgebühr“ der Europäischen Fußball-Union. Aber die Postgebühren sind in Deutschland und Frankreich zum 1. Januar ja auch gestiegen.

Immer noch ehrlicher, als seine Tickets auf diversen Verkaufsportals versteigern zu wollen. Sich am Elend der leer ausgegangenen noch bereichern zu wollen, hat mit Sportsgeist wirklich nichts zu tun. Wer nun, auch unter Journalisten, keine Eintrittskarte mehr ergattert hat, ein Spiel aber nicht allein auf dem Hotel- oder im Wohnzimmer sehen möchte, kann zum Public Viewing gehen. Hier zeigt die UEFA ein Herz für Kleine.

Amateurvereine, die in ihrem Vereinsheim maximal 300 Menschen unterbringen können, dürfen die Spiele gratis zeigen, falls sie beim Public Viewing keine Getränke verkaufen (Foto: firo/Augenklick). Den Verein in Deutschland oder Frankreich möchte ich allerdings sehen, der nicht mit dem Verkauf einer Buddel Bier oder einer halben Flasche Wein die immer schmale Vereinskasse aufbessern möchte.

Dann sind allerdings 500 Euro Lizenzgebühr fällig. Und falls einer der Zehntausenden von Amateurvereinen in Europa von einem UEFA-Kontrolleur beim Schwarzverkauf erwischt wird, eine Strafe.

Veranstalter, die Eintritt erheben, Werbung machen, Getränke und Speisen verkaufen und Platz für über 10.000 Besucher haben (Städte oder Hallenbetreiber) werden pro Veranstaltungsort für die 51 Spiele je 8000 Euro bezahlen müssen. Das wiederum ist maßvoll.