VDS darf bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen

In eigener Sache

16.05.2017 Ab 2018 wird es wieder den bundeseinheitlichen Presseausweis für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten geben. Der VDS darf den von der Innenministerkonferenz der Länder anerkannten Ausweis herausgeben.
 
„Die Ständige Kommission freut sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Sportjournalisten, die dazu beitragen wird, die Akkreditierung hauptberuflicher Journalistinnen und Journalisten zu erleichtern und dem bundeseinheitlichen Presseausweis den Status eines allgemein anerkannten und verlässlichen Dokuments zu verleihen.“

So steht es in einem Brief des Geschäftsführers des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns, an den VDS-Präsidenten Erich Laaser. Die Ständige Kommission beim Deutschen Presserat ist das Kontrollgremium für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises.

Der Antrag für den Presseausweis ist – wie bisher – von jedem Mitglied jährlich bei seinem Regionalverein einzureichen. Der Ausweis ist für VDS-Mitglieder im Jahresbeitrag enthalten.

ela