Noch mehr Offenheit gewünscht

Transparenzgesetz-Report – Teil III

16.04.2018 Das Informationsfreiheitsgesetz war ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz bei den Behörden. Recherche ist leichter möglich. Doch bei Streitigkeiten dauern Gerichtsverfahren sehr lange, zudem sind viele Bereiche dennoch tabu.
Autor: Clemens Gerlach
Im ersten Teil des dreiteiligen Reports über das Informationsfreiheitsgesetz ging es darum, was sich der Gesetzgeber grundsätzlich mit dem IFG gedacht hat und welche Behörden überhaupt angefragt werden. Der zweite Teil widmete sich unter anderem der Thematik, warum es häufig Probleme bei der Auskunft durch die Behörden gibt.

Wie lange dauern die Gerichtsverfahren?

Kurz gesagt: sehr, sehr lange. Selbst in „Eilverfahren“ dauert es in der Regel drei Monate, bis das Gericht entscheidet, ob der Journalist Anspruch auf Auskunft hat oder die Behörde mit ihrer Verweigerung durchkommt. Doch nach der ersten Instanz ist selten Schluss. Denn da es sich bei den Rechtsstreitigkeiten um brisante Fälle mit großer Bedeutung handelt, legt die unterlegene Partei zumeist weitere Rechtsmittel ein. Hauptsacheverfahren ziehen sich so oftmals über mehrere Jahre hin, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Bei den Auskunftsersuchen von Journalisten lautet der Instanzenweg üblicherweise: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht. Warum aber dauern die Verfahren scheinbar endlos? Sicherlich ist die Materie komplex, doch das wird zumeist nicht der Grund sein. Dirk Feldmann, Medienanwalt der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have und auch für den Verband Deutscher Sportjournalisten tätig, hat eine Vermutung: „Es gibt keine Spezialzuständigkeit, und die Verwaltungsgerichte sind heillos überlaufen.“
 
Was kann beim Informationsfreiheitsgesetz verbessert werden?

Das „Netzwerk Recherche – Verein zur Förderung von journalistischer Qualität in der Medienberichterstattung“ wünscht sich noch mehr Offenheit. „Leider ist das deutsche IFG schlechter ausgefallen als die Transparenzregeln in den meisten anderen Staaten. So gibt es viele und breit gefasste Ausnahmeklauseln, die definieren, in welchen Fällen die Behörden eine Information verweigern können. Die Geheimdienste sind komplett vom Auskunftsanspruch ausgenommen.“

Daniel Drepper, vormals freier Journalist und inzwischen Chefredakteur von Buzzfeed Deutschland, fordert: „Es sollte ein Transparenzgesetz geben, das Behörden dazu verpflichtet, Informationen grundsätzlich öffentlich und digital zur Verfügung zu stellen.“

Für Jonathan Sachse vom gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv ist es wichtig, „dass die vier Bundesländer ohne IFG endlich ein eigenes Gesetz bekommen“ (Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen haben noch keines, die Red.). Er sieht aber auch die Journalisten in der Pflicht: „Sie sollten die Gesetze mehr nutzen und Behörden trainieren, dass sie grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sind. Das sollte bei jeder Recherche zum Baukasten gehören, den ein Journalist wie ein Profi bedienen kann.“

Wir danken dem VDS-Anwalt Dirk Feldmann für die fachliche Beratung. Dirk Feldmann ist seit 1983 als Anwalt tätig und Gründungspartner der Medienrechtskanzlei Unverzagt von Have in Hamburg. Jedes VDS-Mitglied kann kostenlos Rat zu sämtlichen Rechtsfragen einholen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen. Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen jeweils kurz an, bei welchem Regionalverein Sie Mitglied sind.

Dieser Artikel stammt aus dem sportjournalist. Das Jahresabo kann direkt beim Meyer & Meyer Verlag abgeschlossen werden. Mitglieder des VDS erhalten das Heft automatisch per Post und können sich es zudem als PDF im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen.