28.11.2017 Mit dem German Paralympic Media Award prämiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die besten Beiträge aus der Berichterstattung über den Sport von Menschen mit Behinderung. Dabei kann es sich um Reportagen, Interviews, Hintergrundberichte oder andere Formate handeln.
Die Beiträge müssen nach dem 1. Januar 2017 veröffentlicht worden sein. Pro Kategorie und Person sind maximal drei Einreichungen zulässig.
Hier die fünf Kategorien:
1. Print
2. Foto
3. TV / Film
4. Hörfunk
5. Online / Social Media
Zusätzlich gibt es einen Sonderpreis. Dieser geht an eine Person, die sich mit Engagement für den Behindertensport einsetzt und eine Inspiration für andere Menschen ist.
Einsendeschluss ist der 12. Januar 2018. Verliehen werden die Preise am 25. April 2018 bei der DGUV in Berlin (Glinkastraße 40). Weitere Infos finden sich auf der Website des GPMA. Dort erfolgt auch die Online-Einreichung.
ap/vds
Die Beiträge müssen nach dem 1. Januar 2017 veröffentlicht worden sein. Pro Kategorie und Person sind maximal drei Einreichungen zulässig.
Hier die fünf Kategorien:
1. Print
2. Foto
3. TV / Film
4. Hörfunk
5. Online / Social Media
Zusätzlich gibt es einen Sonderpreis. Dieser geht an eine Person, die sich mit Engagement für den Behindertensport einsetzt und eine Inspiration für andere Menschen ist.
Einsendeschluss ist der 12. Januar 2018. Verliehen werden die Preise am 25. April 2018 bei der DGUV in Berlin (Glinkastraße 40). Weitere Infos finden sich auf der Website des GPMA. Dort erfolgt auch die Online-Einreichung.
ap/vds