So kommen Sie an die neuen Corona-Hilfen

Unterstützung für Freie

31.03.2020 Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bekommen verstärkt Freiberufler*innen zu spüren. Inzwischen gibt es weitere finanzielle Unterstützungen. Hier eine Übersicht zu den unterschiedlichen Programmen und Hilfen in Bund und Ländern.
 
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ein umfangreiches Hilfepaket geschnürt, das von Bundestag und Bundesrat in Rekordzeit beschlossen wurde. Am Sonntag war dann auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unter Dach und Fach: Mittlerweile können Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und Unternehmer*innen in allen 16 Bundesländern Hilfen beantragen.

Wie viel Geld an wen ausbezahlt wird, ist aber nicht einheitlich geregelt: Während einige Länder (wie zum Beispiel Baden-Württemberg) für Solo-Selbstständige nur die Förderung des Bundes in Höhe von maximal 9.000 Euro auszahlen, stocken andere (etwa Hessen oder Hamburg) die Hilfen auf oder ergänzen sie durch Darlehen (Rheinland-Pfalz).

Allerdings hat jedes Bundesland eine zentrale Stelle definiert, an die Anträge auf Soforthilfen gerichtet werden müssen. Die Gesamtübersicht finden Sie hier.


Was einzelne Länder an Soforthilfen anbieten

Baden-Württemberg
Das Antragsformular findet sich hier.
Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier.
Zur Verfügung stehen die Mittel des Bundes (9.000 Euro für drei Monate für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis fünf Beschäftigte). Die zunächst geltenden Regelungen, dass zunächst Privatvermögen aufgebraucht werden müsse und bei der Prüfung der Bedürftigkeit das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt würde, wurden mittlerweile wieder zurückgenommen.

Bayern
Als erstes Bundesland hatte Bayern eine Soforthilfe des Landes in Höhe von 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis fünf Beschäftigte umgesetzt und sehr schnell mit der Auszahlung begonnen. Stand 31. März 2020 können aber noch keine Bundeshilfen beantragt werden. Es ist daher bislang auch nicht klar, ob diese mit den Landeshilfen verrechnet werden.

Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)

Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Bremen
BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung

Hamburg
Hamburg gewährt zusätzlich zu den Mitteln des Bundes einen Zuschuss zur Überwindung eines existenzbedrohenden Liquiditätsengpasses in Höhe von 2.500 Euro für Solo-Selbstständige. Wer bis zu zehn Mitarbeiter*innen beschäftigt, erhält zu den Mitteln des Bundes 5.000 Euro. Informationen gibt es hier.

Hessen
Die Höchstsumme der Förderung von Bund und Land, die über das Land beim Regierungspräsidium Kassel beantragt werden kann, beträgt für Solo-Selbstständige 10.000 Euro. Informationen und das Antragsformular sind hier zu finden.

Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank (voraussichtlich)

Nordrhein-Westfalen
Soforthilfe kann hier beantragt werden. Der Verband Westdeutscher Sportjournalisten weist darauf hin, dass idealerweise folgende Informationen bereitgehalten werden sollen: Steuer-Nr., die Steuer-ID, IBAN und BIC sowie die Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses. VWS-Geschäftsführer Klaus Göntzsche hilft den VWS-Mitgliedern bei Fragen gern weiter (Telefon 0202/706001 oder E-Mail: giw- Entfernen Sie diesen Textteil -up@aol.com), Vertraulichkeit wird zugesichert. Ob es ergänzend noch eine Unterstützung für Corona-geschädigte Freiberufler vom VWS-Konto gibt, wird das Präsidium nach ersten Erfahrungen mit der NRW-Soforthilfe entscheiden.

Rheinland-Pfalz
Investitions-und Strukturbank RP (ISB)

Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Sachsen
Sächsische Aufbaubank / Förderbank (SAB)

Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Thüringen
Thüringer Aufbaubank
(die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn)


Weitere Maßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen

KfW-Kredite
Der Corona-Schutzschild des Bundesfinanzministeriums stellt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle Hilfskredite zur Abfederung der Corona-Krise zur Verfügung. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen können das unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter beantragen. Die KfW hat die Voraussetzungen gelockert und die Verfahren vereinfacht. Anträge können ab sofort gestellt werden, über die Vergabe entscheiden Banken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner.

Steuererleichterungen und -stundungen
Das Bundesfinanzministerium hat Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern auf den Weg gebracht: Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer können zinsfrei gestundet werden. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen können die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Auf die Vollstreckung von überfälligen Einkommen- und Körperschaft- oder Umsatzsteuern soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. An die Bewilligungen für diese Stundungen, Anpassungen oder Aussetzungen von Vollstreckungen sollen keine strengen Anforderungen geknüpft werden. Zuständig ist das lokale Finanzamt.

Beitragsstundung beim Presseversorgungswerk
Für Freiberufler*innen, die infolge der Corona-Krise ihre Beiträge zu ihrer Versicherung bei der Presseversorgungswerk GmbH derzeit nicht zahlen können, ist eine Beitragsstundung bis zu sechs Monaten möglich. Das teilt das Presseversorgungswerk auf Anfrage des VDS mit. Betroffene können sich direkt ans Presseversorgungswerk oder an ihren Ansprechpartner wenden.

Grundsicherung
Selbstständige sollen auf Antrag beim lokalen Jobcenter leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Die von der Corona-Krise betroffenen Selbstständigen müssen weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Weitere Informationen zur Unterstützung in finanziellen Notlagen, zum Beispiel auch die Möglichkeit, bei der Künstlersozialversicherung die Einnahmeerwartungen nach unten zu korrigieren, finden Sie in diesem Übersichtsartikel.