Überbrückungshilfe und Grundsicherung als Maßnahmenpaket

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier antwortet VDS-Präsident Erich Laaser

17.08.2020 Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in einem Schreiben an VDS-Präsident Erich Laaser die Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung von Solo-Selbständigen erläutert und die Beschränkung der Soforthilfen auf betriebliche Ausgaben verteidigt. Die „Grundidee“ sei, so der CDU-Politiker: „Die Existenzsicherung inklusive der Miete erfolgt schnell und unbürokratisch über die Grundsicherung, die laufenden Kosten für die Büromiete, Pachten oder andere Dauerschuldverhältnisse laufen über das Sofortprogramm des Bundes.“ Allerdings zeigt die Praxis, dass wohl nur wenige Solo-Selbständige von dieser profitieren werden.
 
Im Juni hatte VDS-Präsident Erich Laaser den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, in einem offenen Brief aufgefordert, bei den wirtschaftlichen Hilfen infolge der Corona-Krise auch die Situation der vielen Freiberufler und Solo-Selbständigen in den Blick zu nehmen und unbürokratisch Hilfe zu leisten, wo Medienschaffende unverschuldet in finanzielle Nöte geraten sind.

In seiner Antwort betont der Minister, Selbstständige seien „ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wirtschaft“ und als solche auch für die zweite Stufe der Soforthilfen, die „Corona-Überbrückungshilfe“ des Bundes, antragsberechtigt. Der Ausschluss persönlicher Lebenshaltungskosten wie Miete, Krankenversicherung, Altersvorsorge oder die Dinge des persönlichen Bedarfs sei jedoch „wichtig, da so Leistungen, die durch andere Programme bereits abgedeckt sind, nicht dupliziert werden“.

Ausdrücklich verweist der Minister auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (SGB II) und die Aussetzung der Vermögensprüfung, Anträge seien per E-Mail beim Jobcenter möglich. Diesen Weg scheuen nach Erfahrung des VDS jedoch viele Selbstständige. „Viele freiberufliche Sportjournalist*innen im VDS müssen wegen der Absage der meisten Veranstaltungen und eingeschränkter Berichterstattungsmöglichkeiten während der Pandemie massive Umsatzeinbrüche verkraften, an denen sie schuldlos sind“, macht Laaser deutlich. VDS-Präsidiumsmitglied Arno Boes ergänzt: „Diese Solo-Selbstständigen, die hart arbeiten, ihren Lebensunterhalt über viele Jahre selbst erwirtschaftet und nur geringe Betriebsausgaben haben, an die Grundsicherung zu verweisen, ist das falsche Signal.“

Zumal auch das mittlerweile eingeführte Folgeprogramm des Bundes zur Corona-Soforthilfe der Länder, die „Corona-Überbrückungshilfe“ zeigt: Die Beantragung der Mittel ist aufwendig, deren Bewilligung an hohe Hürden geknüpft. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Solo-Selbstständige und freiberuflich Tätige, deren Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Es können jedoch nur die betrieblichen Fixkosten geltend gemacht werden. Außerdem muss der Antrag durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen, was weitere (steuerlich absetzbare) Kosten im hohen dreistelligen Bereich verursacht. Die Antragsfrist endet am 30. September 2020.

vds