Mehr Aufmerksamkeit

Flüchtlinge und Fußball

03.12.2015 Auch Asylbewerber können im regulären Spielbetrieb mitmachen. Fußballvereine erhalten dazu Unterstützung von ihren Verbänden.
Autor: Nora Reim
Im ersten Teil des Flüchtlingsreports ging es um die große Bedeutung von Fußballvereinen für die Integration von Asylbewerbern.
 
Die meisten Flüchtlingsfußballer sind Asylbewerber, haben also keine oder nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, auch Duldung genannt. In diesem Status dürfen sie laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht arbeiten.

Lediglich „gemeinnützige, zusätzliche Arbeiten“ bis zu 100 Stunden pro Monat sind möglich, etwa als Platz- oder Zeugwart. Erlaubt die Sozialbehörde ein solches Ehrenamt, darf der Verein eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde an den Flüchtling zahlen. Sachspenden wie Fußballschuhe, Stutzen und Trikot darf der Spieler ebenfalls annehmen, ohne Abzüge bei den regulären Leistungen nach dem AsylbLG fürchten zu müssen.
Ferner genießen Asylbewerber – wie ausländische Mitspieler – Versicherungsschutz, sind also als Mitglied eines Fußballvereins über den jeweiligen Landessportverband (LSV) haftpflicht-, kranken- und unfallversichert („Sportversicherung“).

Internationaler Freigabeschein nötig

Allerdings können sie in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nicht die vollen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen – mit der Folge, dass beispielsweise die Kosten für eine Physiotherapie vom Verein übernommen werden müssen.

Damit der Flüchtlingsfußballer am regulären Spielbetrieb teilnehmen, seine Mannschaft also auch bei Auswärtsspielen unterstützen kann, ist ein Spielerpass erforderlich. Der Antrag erfolgt üblicherweise vom entsprechenden Verein bei der Passstelle des jeweiligen LSV. Voraussetzung ist bei Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel („Blauer Flüchtlingspass“), eine Aufenthaltserlaubnis oder zumindest eine Duldung – unabhängig von der Gültigkeitsdauer.

Ferner verlangen die Statuten der FIFA einen so genannten internationalen Freigabeschein, um sicherzustellen, dass weltweit nur eine Spielberechtigung besteht. Dieser Schein soll zusammen mit dem Antrag für einen Spielerpass über den entsprechenden LSV angefordert und vom Verband des jeweiligen Herkunftslands ausgestellt werden. In der Praxis kann sich diese Vorgehensweise als äußerst schwierig erweisen, da persönliche Daten des Flüchtlingsfußballers an seinen Heimatverband übermittelt werden und somit die Sicherheit von zurückgebliebenen Angehörigen und Freunden gefährden können.

Flüchtlinge brauchen mehr Aufmerksamkeit

Willigt der Spieler dennoch in das FIFA-Verfahren ein, wird die Zustimmung des Nationalverbands angenommen, sofern nach 30 Tagen keine Rückmeldung auf die Anfrage erfolgt ist. Der Flüchtlingsfußballer erhält somit eine Spielberechtigung und darf – nach der Neuregelung der so genannten Residenzpflicht – den Landkreis seiner Flüchtlingsunterkunft verlassen, um zu Auswärtsspielen seiner Mannschaft zu fahren.

Der Ausgang eines Asylverfahrens ist in den meisten Fällen ungewiss, das Warten für die Betroffenen nahezu unerträglich. Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für Flüchtlinge im Fußballverein kann nicht schaden, manchmal sogar nutzen.

Kurz, nachdem in der regionalen Tageszeitung ein Artikel über Abdoulie Drammeh erschienen ist, wurde dessen Aufenthaltserlaubnis verlängert. Der 19 Jahre alte Gambier kann nun auch künftig die Abwehr des baden-württembergischen Landesligisten TSG Young Boys Reutlingen verstärken.