Digitale Pressekonferenzen haben ihre Tücken, und zwar nicht nur technisch bedingte. Denn wer in die Akkreditierungsbestimmungen einwilligt, akzeptiert damit eine vorübergehende Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte. Anwalt Dirk Feldmann zeigt auf, was Journalist*innen noch zu beachten haben.
Von Frank Schneller30.03.2022
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