Ausschreibungen Print, Online, Nachwuchs, TV und Hörfunk

VDS-Berufswettbewerbe 2020 – Einreichungsschluss

20.01.2021

Der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) schreibt hiermit für 2020 die nachfolgend aufgeführten sportjournalistischen Berufswettbewerbe aus. Einsendeschluss ist der 20. Januar 2021. Fachjurys ermitteln die Preisträger und vergeben die Preise in fünf Kategorien.

 

1. Großer VDS-Preis
Förderer: Reservix GmbH
Kategorie: Reportage

1. Preis: 2000 Euro
2. Preis: 1500 Euro
3. Preis: 1000 Euro


2. VDS-Nachwuchspreis „Der Sport in Corona-Zeiten“
Förderer: Deutscher Olympischer Sportbund

Dass im Sportjahr 2020 alles völlig anders läuft als geplant, ist längst keine Neuigkeit mehr. Sport und Journalismus sind derzeit hauptsächlich mit diesem Thema beschäftigt: Corona-bedingt sind nicht nur die Olympischen und Paralympischen Spiele in Tokio um ein Jahr verschoben worden. Der Sportbetrieb kam teilweise ganz zum Erliegen, fuhr dann nach und nach wieder hoch, aber noch immer gilt angesichts der globalen Corona-Pandemie der Ausnahmezustand. 

Das Thema des vom DOSB geförderten Berufswettbewerbes des Verbandes Deutscher Sportjournalisten für Nachwuchsjournalist*innen kann deshalb in diesem Jahr nur heißen: „Der Sport in Corona-Zeiten“. Eingereicht werden können Beiträge in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Alle Teilnehmer*innen müssen Jahrgang 1993 oder jünger sein.

1. Preis: 2000 Euro
2. Preis: 1500 Euro
3. Preis: 1000 Euro


3. Herbert-Zimmermann-Preis – Bereich Hörfunk
Förderer: Ursapharm

Kategorie: Live-Reportage
1. Preis 1250 Euro
2. Preis 1000 Euro

Kategorie: gebaute Beiträge (BmE), Feature, Podcast, Kommentar
1. Preis: 1250 Euro
2. Preis: 1000 Euro

Die Dauer der Beiträge sollte 30 Minuten nicht überschreiten.


4. VDS-Fernsehpreis

Es können alle TV-/Videobeiträge eingereicht werden, die im „klassischen“ TV gezeigt, online veröffentlicht oder live-gestreamt worden sind. Die TV-Ausstrahlung ist nicht die einzige Voraussetzung für die Teilnahme. Die Kategorie ist offen für alle Formate. Maximale Beitragslänge: 90 Minuten (Ausnahme: Live-Reportagen, wenn der Wettkampf von Beginn bis Entscheidung länger dauert).

1. Preis: 2000 Euro
2. Preis: 1500 Euro
3. Preis: 1000 Euro


5. Großer Online-Preis
Förderer: Commerzbank AG
Offene Kategorie im Bereich Internet

Der Beitrag muss für die digitale Veröffentlichung produziert worden sein. Beiträge, die zum Beispiel für ein Printmedium erstellt und später unverändert online gestellt wurden, können nicht eingereicht werden. Es ist aber möglich, Beiträge einzureichen, die auch für ein Printmedium erstellt und für die Veröffentlichung im Web aufbereitet wurden. Für die Einreichung sind alle Darstellungsformen des digitalen Journalismus zulässig, etwa Bildergalerien oder Live-Ticker. Es ist ebenfalls möglich, einen Beitrag einzureichen, der aus mehreren Elementen besteht, zum Beispiel einen Text-Artikel mit Videos und Bildergalerien als zusätzlichen Elementen. Diese Add-ons können auch aus Fremdquellen stammen, wie zum Beispiel Nachrichtenagenturen. Es muss bei der Einreichung allerdings klar ersichtlich sein, was in puncto Inhalt Hauptwerk ist und was Add-on. Sind beispielsweise Text-Artikel und Video gleichrangig, das heißt quasi jeweils eigenständige Beiträge, so können diese nur getrennt eingereicht werden. Web-Videos gehören in diesen Fällen zum Berufswettbewerb Fernsehpreis (siehe 4.). Gesamte Serien können nicht eingereicht werden, Einzelbeiträge aus einer Serie hingegen schon. Die Gesamtkomposition der Homepage, in deren Umfeld der Beitrag stand beziehungsweise steht, spielt keine Rolle.

Der heutige Digitaljournalismus zeichnet sich durch einen hohen Grad der Technisierung aus. So ist bei aufwendigen Themen-Specials, etwa zu Großereignissen wie Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen, immer die Unterstützung durch Programmierer und andere Spezialisten notwendig. Zudem können viele journalistische Projekte mittlerweile nur im Team umgesetzt werden. Es ist daher ausdrücklich erlaubt, dass Gruppenarbeiten eingereicht werden. Es muss jedoch durch eine detaillierte Beschreibung in der Einreichung belegt werden, dass die an der Gruppenarbeit beteiligten Mitglieder des Verbandes Deutscher Sportjournalisten den überwiegenden Teil der Erstellung des Beitrages geleistet haben und für diesen hauptverantwortlich sind. Darüber, ob diesbezüglich der für die Annahme eines eingereichten Beitrags notwendige Nachweis erbracht wurde, entscheidet die Jury des Online-Preises.

1. Preis: 2000 Euro
2. Preis: 1500 Euro
3. Preis: 1000 Euro

Die Preisverleihung erfolgt, wenn möglich, im Rahmen des VDS-Wahlkongresses im Frühjahr 2021.  


Teilnahmebedingungen:

1. Alle Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2020 veröffentlicht bzw. gesendet worden sein.

2. Die Wettbewerbe sind nur offen für VDS-Mitglieder (Ausnahme: VDS-Nachwuchspreis). Jeder Teilnehmer kann pro Kategorie einen Beitrag einsenden. Dieser Beitrag kann nur in einer Wettbewerbskategorie eingereicht werden. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss ein Hauptverantwortlicher genannt werden.

3. Wettbewerb 1 (Großer Preis):
Die Manuskripte sollen 150 Zeilen à 60 Anschläge nicht überschreiten. Die Einsendungen sind per E-Mail an den Jury-Vorsitzenden Andreas Dach (andrea- Entfernen Sie diesen Textteil -s.dach@rga-online.de) zu richten und müssen enthalten:

  • ein Anschreiben mit Angabe des Autors, Name der Zeitung, Erscheinungsdatum
  • das Druckexemplar des erschienenen Artikels als pdf
  • das Text-Dokument in Word oder als pdf für die Jury. Verfasser und Zeitung dürfen hier nicht erkennbar sein.

4. Wettbewerb 2 (Nachwuchspreis):
Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zu Grunde zu legen. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsjournalisten der Jahrgänge 1993 oder jünger. Die Mitgliedschaft im VDS ist nicht erforderlich. Die Einsendungen müssen enthalten:

5. Wettbewerb 3 (Hörfunkpreis):
Die Dauer des Beitrags sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Der Hörfunkbeitrag muss für die Jury per Mail als MP3 übermittelt werden und wird an die Jurymitglieder weitergeschickt. Mailadresse: twolls- Entfernen Sie diesen Textteil -cheid@sr.de. In der Mail muss auch der Autoren-Name, die Dauer des Beitrags sowie Sendedatum und Sendestation genannt werden.

6. Wettbewerb 4 (Fernsehpreis):
Kolleginnen und Kollegen, die am Fernsehwettbewerb teilnehmen möchten, schicken eine E-Mail an timon.s- Entfernen Sie diesen Textteil -aatmann@me.com mit dem Betreff „VDS-Fernsehpreis 2019“. Sie erhalten dann umgehend eine Mail zurück mit den Infos, wie sie ihren Beitrag auf einen ftp-Server laden oder per wetransfer schicken können. Der Beitrag muss im Format mp4 oder mov übertragen werden (kein mxf o. Ä.!) und die Datei darf max. 2 GB
groß sein. Nach erfolgreicher Übertragung bitte eine Info-Mail an timon.s- Entfernen Sie diesen Textteil -aatmann@me.com mit folgenden Infos:

  • Name des Autors
  • Name der übertragenen Datei
  • Dauer des Beitrags
  • Sendedatum und Sendestation bzw. Link, unter dem der Beitrag zu finden ist, Veröffentlichungsdatum und Name des Mediums

Die Jury bestätigt anschließend den technisch einwandfreien Erhalt des Beitrags und damit die Teilnahme am Wettbewerb.

7. Wettbewerb 5 (Online-Preis):
Die Einsendungen müssen per Mail erfolgen und folgendes enthalten:

  • den Link, unter dem der Beitrag zu finden ist
  • ein Begleitschreiben mit Angabe von Autor, Homepage, Ersterscheinungsdatum

Falls der Beitrag nur auf einer DVD komplett darstellbar ist, kann auch eine DVD mit Begleitschreiben per Post eingesandt werden.

8. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung der eingesandten Datenträger erfolgt nicht.

9. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung der von ihnen angegebenen Daten für die Durchführung des Wettbewerbs sowie im Falle des Gewinns mit der Veröffentlichung ihres Namens und Beitrags einverstanden.

Hinweis zur Widerrufsmöglichkeit:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Widerrufserklärung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen an: VDS-Geschäftsstelle, Ute Maag, Hauptstr. 116, 68259 Mannheim, Email: off- Entfernen Sie diesen Textteil -ice@sportjournalist.de.

10. Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht den Ausschreibungen entsprechen.

11. Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung genutzt. Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.

12. Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 20. Januar 2021.

13. Die Einsendungen sind zu richten an:

Hier gibt’s die Ausschreibungen als pdf: