Beschränkung und Einschüchterung

Rechtliche Problematik digitaler PKs

30.03.2022 Digitale Pressekonferenzen haben ihre Tücken, und zwar nicht nur technisch bedingte. Denn wer in die Akkreditierungsbestimmungen einwilligt, akzeptiert damit eine vorübergehende Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte. Anwalt Dirk Feldmann zeigt auf, was Journalist*innen noch zu beachten haben.
Autor: Frank Schneller
Es ist – meistens – nur ein kleiner Hinweis am Ende der E-Mail. Oder eingangs, auf dem Portal, auf dem man sich einwählen soll. Eingebaut in das Akkreditierungs-Prozedere. Ein Kästchen. Ein Link. Ein Klick. Kennt man aus anderen Situationen des Lebens. Das „Kleingedruckte“ sozusagen. Also stimmt man zu. Und das war’s dann im Prinzip schon. Wenn das mit der Verbindung und dem Einwählen klappt.

In Zeiten der Zoom-Calls, Online-Pressegespräche und Web-Konferenzen geht es ohne diese Zustimmungs-Häkchen nicht mehr, will man trotz Pandemie an den Medienrunden in der Welt des Sports teilnehmen. Am Austausch mit DFB, DFL, HBL, BBL und all den anderen Ligen und Dachorganisationen. Um eben diese Handhabe und ihre bisweilen auftretenden Folgen ist nun allerdings eine Diskussion in der Branche im Gange, die ohne juristische Einordnung nicht auskommt. Denn wer einwilligt in die Akkreditierungsbestimmungen, akzeptiert damit eine vorübergehende Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte.

Schon vor Corona war es längst keine Ausnahme mehr, dass selbst Präsenz-Pressekonferenzen vor oder nach einem Spiel live oder zumindest zeitversetzt ausgestrahlt wurden. Eigenproduzierter Bewegtbild-Content hat seit Jahren Konjunktur. Dabei kommen einem die großen DFB-Pressekonferenzen im TV in den Sinn, die zur WM 2006 Einzug hielten – mit schwenkenden Kameras und ausgestreckten Mikros in Richtung der Fragenstellenden. In der Regel aber laufen solche Bilder auf den Portalen der Vereine und Verbände, auf YouTube-Kanälen, bei Facebook – oder aber direkt in die Halle und den VIP-Raum (Foto Digitale Pressekonferenz des DFB: GES-Sportfoto/Markus Gilliar/augenklick).

Wer eine Frage stellen möchte, wird vom Podium aus von den Medienverantwortlichen um den eigenen Namen und den der Redaktion gebeten, erst dann kann’s losgehen. Ob via Webcam vom Schreibtisch aus oder im Presseraum. In aufregenden und aufgeregten Zeiten aber zieht dieses zunächst unverdächtige Prozedere mittlerweile ernste Probleme nach sich. Und die wollen angesprochen werden, zumal viele Medienexperten sicher sind: Vieles wird nach der Pandemie so bleiben, wie es in der Pandemie war. Auch virtuelle Pressetermine.

In mehreren Gesprächen mit Kolleg*innen berichteten diese von Kommentaren, zumeist im Internet, die längst nicht mehr nur eine Frage des Geschmacks sind. Von Verunglimpfungen und Beschimpfungen bis hin zu Drohungen. Und davon, diesen ungeschützt ausgesetzt zu sein, wenn der eigene Name erst einmal publik ist (der Autor kennt den Wortlaut einiger Anfeindungen; die Red.).

„Zunehmende Verrohung und Zunahme von Hasskommentaren“

„Dieses Thema ist mir im Zuge der gegenwärtig zunehmenden Verrohung und der Zunahme von Hasskommentaren, vor allem im Netz – also aus der Anonymität heraus –, natürlich nicht fremd“, sagt Rechtsanwalt Dirk Feldmann, Of Counsel bei der Hamburger Kanzlei Unverzagt und zugleich für den VDS tätig. Im Fokus des Austauschs mit dem Fachmann für Arbeits- und Medienrecht: verbale Ausschreitungen gegen einen Journalisten nach einer live übertragenen Presserunde eines Fußball-Bundesligisten, in der dieser nach Nennung des Namens und der Redaktion lediglich die Frage nach dem Impfstatus eines Spielers gestellt hatte.

Was der Betreffende in der Folge über sich ergehen lassen musste, war haarsträubend. Ein schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Zumal er obendrein lernte: Wer – allein schon beruflich motiviert – in den „sozialen“ Medien unterwegs ist, wird eben gefunden. Und somit potenziell zur Mobbing-Zielscheibe. Die Absender*innen tarnen sich meist mit Pseudonymen. Grund genug, beim Experten genauer nachzufragen: Was kann man dagegen tun? Kann man überhaupt etwas dagegen tun?

Feldmann mangelt es keineswegs an Empathie für die Betroffenen, doch er fokussiert sich auf die juristischen Fakten: „Wer sich akkreditiert, geht einen Vertrag darüber ein, was an Berichterstattung über seine/ihre Person erlaubt ist“, erklärt er, nachdem er sich den betreffenden Fall angeschaut hat. Natürlich sei man im Zuge der Akkreditierung noch längst keine Person öffentlichen Interesses. „Aber man gibt für das betreffende Event seine Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Nennung von Namen und Auftraggeber preis. Man verzichtet auf den Anspruch auf Geheimhaltung dieser persönlichen Daten“, sagt Feldmann (Feldmann-Foto: Unverzagt).

Der Jurist führt weiter aus: „Der Verein weist in seiner Einladung darauf hin, dass die Aufzeichnung der PK anschließend über die Medien verbreitet wird. Wer daraufhin teilnimmt, stimmt dieser Vorgehensweise zu.“ Die Schlussfolgerung: „Wer verhindern will, namentlich in der Pressekonferenz erwähnt zu werden, sollte bei der Anmeldung entweder über seinen Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber darauf hinweisen, dass eine Teilnahme nur dann erfolgen wird, wenn der Verein bestätigt, dass die Namensnennung in dieser PK unterbleibt. Oder man meldet sich gleich mit einem als solchem erkennbaren Pseudonym an.“

Letzteres muss natürlich jede*r für sich selbst entscheiden und/oder mit dem Auftraggeber absprechen. Viele Kolleg*innen würden schließlich durchaus Wert darauf legen, nicht anonym zu bleiben. Das liegt in der Natur des Jobs. Unter oder über den Texten will man ja auch seinen Namen lesen. Außerdem hat auch die Redaktion in der Regel nachvollziehbares Interesse, vor Ort erkennbar zu sein.

„Vereine und Verbände dürften gesprächsbereit sein“

Den Verbänden und Vereinen dürfte, so schätzt Feldmann die Rechtslage ein, indes nicht zu verbieten sein, die Pressetermine weiterhin wie dargestellt durchzuführen. „Wer unter diesen Umständen nicht teilnehmen will, muss den Terminen fernbleiben.“ Zwingen könne man die Vereine möglicherweise durch gemeinsamen Druck, indem man bei ausbleibender General- oder Individuallösung die PKs boykottiert. Doch zielführend wäre freilich auch diese Option wenig.

Was also tun? Druck ausüben auf die Veranstalter? Oder partnerschaftlich auf sie zugehen – entweder auf die Liga-Dachorganisationen oder die jeweiligen Vereine? Feldmann glaubt, dass sich diese nicht verschließen würden. „Sie dürften vielmehr gesprächsbereit sein, denn ihrerseits besteht ja sicher auch keinerlei Interesse an geschilderten nachteiligen Folgen für die Journalist*innen.“

Der VDS-Anwalt empfiehlt: „Die meisten Reporter*innen sind den ausrichtenden Vereinen oder Verbänden doch bestens bekannt. Da ist es vermutlich möglich, sich im Vorfeld bemerkbar zu machen und darauf hinzuweisen, dass man nicht namentlich genannt werden möchte.“ Rückwirkend könne man den eingetretenen Schaden ja nicht mehr beheben (Foto Pressekonferenz mit dem ehemaligen DFL-Geschäftsführer Christian Seifert: GES-Sportfoto/Edith Geuppert/augenklick).

Doch taugt der kurze Dienstweg nicht immer. Individuelle Lösungen bergen auch Schwierigkeiten, insbesondere wenn es um eine einheitliche Handhabung des Themas geht. Darum rät der Rechtsexperte, großflächiger auf die Vereine zuzugehen. „Die breite Lösung läge meines Erachtens darin, dass der VDS an die Verbände herantritt, das Problem anspricht und man gemeinsam nach einer Lösung sucht. Einvernehmlich“, sagt Feldmann.

Das Thema dürfte im VDS spätestens nach diesem Hinweis zur Diskussion stehen. Und für diejenigen Betroffenen, die sich fragen, wie man mit den Hasstiraden persönlich umgehen soll, gilt laut Feldmann: „Man muss sich entscheiden: Entzieht man sich den Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Anonymität oder ist man gegebenenfalls bereit und gewillt, die Absender zu verfolgen und juristisch zu belangen?“ Letzteres ist allerdings ein mühseliger und kostenaufwändiger Weg.

Im speziellen Fall des Kollegen, der mit seiner Frage nach dem Impfstatus eines Fußballers auf einer virtuellen Pressekonferenz Opfer wüster Beschimpfungen im Netz wurde, ist diese Entscheidung bereits gefallen. Er könne damit umgehen, schließlich bewege er sich im Stadion quasi unbemerkt unter zigtausenden Fans. „Aber mit den Kolleg*innen, die beispielsweise über die Dritte Liga berichten oder vor dem Presseraum eines Handball-Zweitligisten angefeindet werden, weil sie auf der öffentlich gemachten Pressekonferenz ‚die falsche Frage‘ gestellt haben, möchte ich wahrlich nicht tauschen“.

Frank Schneller, Jahrgang 1969, ist selbstständig tätig, er leitet das Hamburger Redaktionsbüro Medienmannschaft. Dirk Feldmann ist spezialisiert auf Arbeits- und Medienrecht und steht seit dem 1. Juli 2007 den VDS-Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung. Jede*r kann kostenlos Rat zu Fragen einholen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Hier finden Sie Feldmanns Kontaktdaten. Zum zweiten Teil des PK-Reports gelangen Sie hier.