Editorial von VDS-Präsident André Keil

Aufgepasst!

02.04.2026

VDS-Präsident André Keil hält aus aktuellem Anlass ein Plädoyer für die Pressefreiheit, Einschränkungen seien an keiner Stelle hinnehmbar.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein so klarer Angriff auf die Pressefreiheit hierzulande sucht seinesgleichen. Zwei unserer Kollegen werden an ihrer Berufsausübung gehindert. Hajo Seppelt und Jörg Mebus sehen sich mit einem Hausverbot konfrontiert mit der Androhung, bei Verstoß unverzüglich mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen zu müssen. Dieses Hausverbot hat der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e.V. (DESG), Matthias Große, ausgesprochen. Er ist Inhaber einer Immobilie, in die die DESG zu einer Pressekonferenz eingeladen hat. Die beiden Kollegen hatten zuvor einen kritischen Bericht veröffentlicht, auf der Pressekonferenz wollte das DESG-Präsidium dazu Stellung nehmen. Aber ohne die beiden renommierten Sportjournalisten. 

Das Präsidium des VDS hat gegen die Aussperrung direkt bei der DESG protestiert und bekam auch schnell eine Antwort. Allerdings nicht vom Sportverband selbst, sondern von einer Rechtsanwaltskanzlei, die von der DESG beauftragt wurde. Dieser Fall hat sicher Ausmaße, die wir so in der Sportberichterstattung in Deutschland eher nicht kennen. Und dennoch bleibt festzustellen, dass ein olympischer Sportverband, der mit öffentlichen Geldern gefördert wird, hier völlig ungehindert eine Grenze überschreiten konnte. Zwar gibt es Kritik aus dem organisierten Sport selbst, auch aus der Politik, aber Konsequenzen lassen auf sich warten. Wird es sie geben? (Foto Keil: Martin Hangen)

Fakt ist, dass sich unsere Arbeit verändert. Das ist vielleicht noch nicht überall spürbar, weil die aktuelle regionale Sportberichterstattung noch keinen Beschränkungen unterliegt. Im professionalisierten Sport dagegen ist die Erwartungshaltung der Vereine und Verbände, die mediale Lizenzen vergeben, nicht zu übersehen. Eine kritische Berichterstattung ist eher unerwünscht, auch wenn das nie klar geäußert wird. 

Was bedeutet das für uns? Wir müssen unseren "Handwerkskasten" auffüllen. Zu den Recherchewerkzeugen gehört heute eine medienrechtliche Grundlagenausbildung. Die Regeln der Verdachtsberichterstattung müssen klar sein, die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sollten zum Standardrepertoire gehören.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz verankert, aber wir sehen, dass wir für sie kämpfen müssen. Die Vereine und Verbände dürfen nicht darauf hoffen, dass mit schnellen juristischen Schreiben eine kritische Berichterstattung verhindert wird. Wir als Berufsverband müssen die Fehlentwicklungen aufzeigen und öffentlich machen. Vor allen Dingen dürfen wir Einschränkungen und Behinderungen unserer Arbeit an keiner Stelle hinnehmen.     

Herzliche Grüße,

Ihr André Keil (VDS-Präsident)