So werden Sie VDS-Mitglied!
Schön, dass Sie sich für die Mitgliedschaft im VDS interessieren, denn sie bietet Ihnen viele Vorteile! Ob Sie Freiberufler oder fest angestellt sind, spielt keine Rolle – der VDS versteht sich als Vereinigung aller hauptberuflichen Sportjournalisten und Sportjournalistinnen bei Print- und Online-Medien sowie in Hörfunk und Fernsehen. Auch die Sportfotografen und Sportfotografinnen sind selbstverständlich bei uns Mitglied.
Sie sind hauptberuflich tätiger Sportjournalist oder hauptberuflich tätige Sportjournalistin, das heißt: Sie erwirtschaften mehr als 50 Prozent Ihrer Einkünfte aus der sportjournalistischen Tätigkeit? Prima, denn dann dürfte einer Aufnahme nichts im Wege stehen (Foto: GES-Sportfoto/Markus Gilliar/augenklick).
Sie studieren mit dem Berufsziel Sportjournalismus oder befinden sich im Volontariat? Dann können Sie gern die Aufnahme als Junior-Mitglied bei uns beantragen. Diese Mitgliedschaft ist eine vollwertige mit allen Leistungen, die jeder VDS-Angehörige erhält!
Die Junior-Mitgliedschaft ist zunächst auf zwei Jahre befristet und wird nur mit 50% der jährlichen Mitgliedsgebühr eines Regionalvereins berechnet. Nach Ablauf dieses Zeitraumes fragen wir bei Ihnen nach: Ist Ihre Ausbildung beendet und Sie sind nun hauptberuflicher Sportjournalist? Dann übernehmen wir Sie, wenn Sie das möchten, nahtlos und unbefristet als Mitglied. Ihre Ausbildung dauert noch an? Dann verlängern wir Ihre Junior-Mitgliedschaft, wenn Sie das möchten. Sie haben sich im Lauf der zwei Jahre beruflich in eine ganz andere Richtung entwickelt? Dann endet Ihre Junior-Mitgliedschaft.
Das Aufnahmeverfahren ist für Mitglieder und Junior-Mitglieder gleich:
- Sie entscheiden sich für einen unserer 20 Regionalvereine. Wir empfehlen, dass Sie sich dem Verein anschließen, in dessen Gebiet Sie leben und/oder arbeiten.
- Sie nennen uns zwei VDS-Mitglieder, die mittels Unterschrift auf Ihrem Aufnahmeantrag bestätigen, dass Sie hauptberuflich tätig sind. Diese Fürsprecher müssen mindestens drei Jahre lang ununterbrochen Mitglied im VDS sein. Einer von beiden muss Ihrer Berufssparte angehören.
- Sie senden den ausgefüllten Aufnahmeantrag (hier als pdf zum Herunterladen) an den Regionalverein, bei dem Ihre Mitgliedschaft bestehen soll. Dieser prüft Ihre Angaben, da wir als Berufsverband verpflichtet sind, ausschließlich Profis in unseren Reihen zu haben.
- Nach erfolgter Prüfung wird Ihre Aufnahme im nächsterreichbaren VDS-Newsletter veröffentlicht. Nun hat jedes Mitglied das Recht, binnen sechs Wochen Einspruch gegen Ihre Aufnahme einzulegen, falls Zweifel an Ihrer Hauptberuflichkeit bestehen. Sollte ein Einspruch eingehen, wird Ihre Aufnahme nochmals geprüft.
- Nach dem Ende der Einspruchsfrist sind Sie Mitglied des VDS und können den Presseausweis erhalten.
- Weitere Bedingungen für die Mitgliedschaft können Sie auch der VDS-Mitgliederordnung entnehmnen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie ehrenamtlich oder nebenberuflich sportjournalistisch tätig sein, zum Beispiel als Pressewart eines Vereins oder als Gelegenheitsjournalist am Wochenende, müssen wir Ihre Aufnahme leider ablehnen.
Hier erhalten Sie das Aufnahmeformular als pdf!