Antragsformular Presseausweis
Ausschließlich hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen, können den Presseausweis erhalten. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studierende, Wissenschaftler oder Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die Voraussetzungen für den Presseausweis in der Regel nicht. Der Presseausweis darf ebenfalls nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden.
Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Journalisten führen den Nachweis wie folgt:
- A. Festangestellte Journalisten
1. durch Vorlage ihres Redakteurvertrages oder
2. durch Vorlage einer Bescheinigung, die ein Vertragsverhältnis als fest angestellter hauptberuflicher Journalist nachweist; - B. Freiberufliche Journalisten
1. durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über eine ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen usw. oder durch Vorlage der Honoraranweisungen und Presseveröffentlichungen mindestens der vergangenen sechs Monate, aus denen sich ergeben muss, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt daraus bestritten hat;
2. durch Bescheinigung des Finanzamtes oder des Steuerberaters, dass sie Enkünfte aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit versteuern;
3. Bestätigung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, da dadurch die Freiberuflichkeit als Journalist automatisch nachgewiesen werden kann. - C. Volontäre
durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung.
Den Presseausweis können alle hauptberuflichen Sportjournalisten und Sportjournalistinnen erhalten. Der Ausweis muss jährlich neu beantragt werden. VDS-Mitglieder können den Presseausweis 2026 direkt hier online beantragen (Antrag Presseausweis).
Fotos
Der Presseausweis muss mit einem aktuellen Passfoto vor neutralem Hintergrund des Ausweisinhabers / der Ausweisinhaberin versehen sein. Wer einen vom VDS ausgestellten Presseausweis der Vorjahre besitzt, hat bereits ein Foto vorliegen. Wer das alte ersetzen will, loggt sich bitte hier auf der VDS-Webseite in sein Profil mit seiner Mitgliedsnummer ein und lädt ein neues Foto hoch (jpg-Datei mit Seitenverhältnis 3:4 und 300 dpi).
Gebühren und Prüfung
Für VDS-Mitglieder ist der Ausweis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der jeweilige Regionalverein nimmt die Prüfung der Hauptamtlichkeit vor. Die kostenfreie Prüfung der Anträge erfolgt nach für alle ausgabeberechtigten Verbände gleichen, vom Deutschen Presserat festgelegten Richtlinien. Siehe dazu bitte hier.
Ausweis für Nicht-Mitglieder
Nicht-Mitglieder können den Presseausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von 185 Euro pro Kalenderjahr beantragen. Der Antrag ist zusammen mit Unterlagen zum Nachweis der journalistischen Hauptamtlichkeit an die VDS-Geschäftsstelle per E-Mail (office@sportjournalist.de) zu senden. Ein PKW-Presseschild ist gegen die Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühren sind VORAB auf das VDS-Konto (siehe unten) zu überweisen. Anträge werden erst nach Eingang der Gebühr auf dem VDS-Konto durch die Geschäftsstelle geprüft. Bei Ablehnung eines Antrages werden 100 EURO der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Produktionstermine
- Es gibt feste Produktionstermine. Für die Ausweise 2027 sind die Termine 10. November 2026 und 10. Dezember 2026. Diese Ausweise werden im Jahr 2026 zugestellt. Am 10. Januar 2027 werden nochmals Ausweise produziert. Hernach wird jeweils um den 10. eines jeden Monats gedruckt. Für Nachzügler fällt eine Gebühr von 20 Euro an, die dem hohen Aufwand für die Produktion geschuldet und vorab an die Regionalvereine zu bezahlen ist.
VDS-Bankverbindung:
Verband Deutscher Sportjournalisten
Konto-Nr. 5529883
Bank: Sparda-Bank Hamburg
BLZ: 206 905 00
IBAN: DE89 2069 0500 0005 5298 83
BIC: GENODEF1S11 (Hamburg)
Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Antrag auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises finden Sie hier. Weitere Informationen der ausstellenden Verbände finden Sie hier.
Was ist bei nicht zugestellten, verloren gegangenen oder sonst fehlende Presseausweisen zu tun?
Hier finden Sie ein Forms-Formular, mit dem nicht zugestellte, verlorengegangene oder sonst fehlende Presseausweise durch die Regionalvereine gemeldet werden können. Bitte nur auf diesem Weg, da die Daten direkt mit der Produktion verknüpft werden können. Die Gebühr beträgt 24 Euro pro Ausweis. Meldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Für den Zugriff auf das Formular mit Smartphone oder Tablet finden Sie hier einen QR-Code als PDF-Datei.