Antragsformular Presseausweis 2024

Der Presseausweis 2024 kann jederzeit bestellt werden.

Den Presseausweis können alle hauptberuflichen Sportjournalisten erhalten. Der Ausweis muss jährlich neu mit diesem Formular beantragt werden (aktuell für 2024). Die hauptberufliche Tätigkeit als Sportjournalist muss nachgewiesen werden.

Die Prüfung der Anträge erfolgt nach für alle ausgabeberechtigten Verbände gleichen, vom Deutschen Presserat festgelegten Richtlinien:

Ausschließlich hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen, können den Presseausweis erhalten. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studenten, Wissenschaftler, Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die Voraussetzungen für den Presseausweis i.d.R. nicht. Der Presseausweis darf ebenfalls nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden.

Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit

Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Journalisten führen den Nachweis wie folgt:
A. Festangestellte Journalisten
1. durch Vorlage ihres Redakteurvertrages oder
2. durch Vorlage einer Bescheinigung, die ein Vertragsverhältnis als fest angestellter hauptberuflicher Journalist nachweist;
B. Freiberufliche Journalisten
1. durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über eine ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen usw. oder durch Vorlage der Honoraranweisungen und Presseveröffentlichungen mindestens der vergangenen sechs Monate, aus denen sich ergeben muss, dass der Antragsteller seinen  Lebensunterhalt daraus bestritten hat;
2. durch Bescheinigung des Finanzamtes, dass sie Enkünfte aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit versteuern;
3. durch Vorlage von namentlich gekennzeichneten Veröffentlichungen mit Vorlage der Honoraranweisung der letzten 6 Monate;
C. Volontäre
durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung.

Gebühren und Prüfung

Für VDS-Mitglieder ist der Ausweis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Anträge sind an den jeweiligen Regionalverein zu richten, der die Prüfung der Hauptamtlichkeit vornimmt (siche auch unten "Weitere Hinweise zur Bestellung").
Nicht-Mitglieder können den Presseausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von 125 Euro pro Kalenderjahr beantragen. Der Antrag ist zusammen mit Unterlagen zum Nachweis der journalistischen Hauptamtlichkeit an die VDS-Geschäftsstelle per E-Mail  office@sportjournalist.de zu senden. Die Bearbeitungsgebühr ist VORAB auf das VDS-Konto (s.u.) zu überweisen. Anträge werden erst nach Eingang der Gebühr auf dem VDS-Konto durch die Geschäftsstelle geprüft. Bei Ablehnung eines Antrages wird die Bearbeitungsgebühr erstattet.

Fotos

Der Presseausweis muß mit einem Foto des Ausweisinhabers / der Ausweisinhaberin versehen sein. Wer einen vom VDS ausgestellten Presseausweis der Vorjahre besitzt, muss kein neues Foto einsenden, es sei denn, das alte darf oder soll nicht mehr verwendet werden. Fotos können per E-Mail (jpg-Datei, 300 dpi) an off- Entfernen Sie diesen Textteil -ice@sportjournalist.de gesandt werden. Bitte beschriften Sie es mit Ihrem Namen.

Weitere Hinweise zur Bestellung:

  • VDS-Mitglieder richten das Antragsformular mit den Nachweisen an ihren Regionalverein. Nicht-Mitglieder senden ihre Unterlagen an die VDS-Geschäftsstelle.
  • Bearbeitet werden ausschließlich vollständig und leserlich ausgefüllte und unterschriebene Formulare (siehe zweite Antragsseite).
  • Es gibt feste Produktionstermine. Im Jahr 2024 sind das der 22. November und der 13. Dezember. Die Ausweise 2025 kommen noch im aktuellen Jahr.

PKW-Schild

Für die Bestellung des jährlich ebenfalls zu erneuernden PKW-Presseschildes ist die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro auf das VDS-Konto (s.u.) zu überweisen. Als Verwendungszweck ist die Angabe "PKW Schild" zu machen. Lieferung der PKW-Schilder erfolgt, so lange der Vorrat reicht. Auch das PKW-Schild darf ausschliesslich für berufliche Zwecke eingesetzt werden. Es wird deshalb nur an Mitglieder oder Nicht-Mitglieder ausgegeben, die ihren Presseausweis durch den VDS erhalten.

VDS-Bankverbindung:

Verband Deutscher Sportjournalisten
Konto-Nr. 5529883
Bank: Sparda-Bank Hamburg
BLZ: 206 905 00
IBAN: DE89 2069 0500 0005 5298 83
BIC: GENODEF1S11 (Hamburg)

Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Antrag auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises finden Sie hier

Weitere Informationen der ausstellenden Verbände finden Sie hier.

Hier können Sie sich das Antragsformular für den Presseausweis herunterladen.