Antragsformular Presseausweis
Den Presseausweis können alle hauptberuflichen Sportjournalisten erhalten. Der Ausweis muss jährlich neu mit diesem Formular beantragt werden (aktuell für 2025). Die hauptberufliche Tätigkeit als Sportjournalist muss nachgewiesen werden.
Die Prüfung der Anträge erfolgt nach für alle ausgabeberechtigten Verbände gleichen, vom Deutschen Presserat festgelegten Richtlinien Siehe: https://www.presseausweis.org
Ausschließlich hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen, können den Presseausweis erhalten. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studenten, Wissenschaftler, Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die Voraussetzungen für den Presseausweis i.d.R. nicht. Der Presseausweis darf ebenfalls nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden.
Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Journalisten führen den Nachweis wie folgt:
A. Festangestellte Journalisten
1. durch Vorlage ihres Redakteurvertrages oder
2. durch Vorlage einer Bescheinigung, die ein Vertragsverhältnis als fest angestellter hauptberuflicher Journalist nachweist;
B. Freiberufliche Journalisten
1. durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über eine ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen usw. oder durch Vorlage der Honoraranweisungen und Presseveröffentlichungen mindestens der vergangenen sechs Monate, aus denen sich ergeben muss, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt daraus bestritten hat;
2. durch Bescheinigung des Finanzamtes, dass sie Enkünfte aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit versteuern;
3. durch Vorlage von namentlich gekennzeichneten Veröffentlichungen mit Vorlage der Honoraranweisung der letzten 6 Monate;
C. Volontäre
durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung.
Gebühren und Prüfung
Für VDS-Mitglieder ist der Ausweis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Anträge sind an den jeweiligen Regionalverein zu richten, der die Prüfung der Hauptamtlichkeit vornimmt.
Nicht-Mitglieder können den Presseausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro pro Kalenderjahr beantragen. Der Antrag ist zusammen mit Unterlagen zum Nachweis der journalistischen Hauptamtlichkeit an die VDS-Geschäftsstelle per E-Mail (office@sportjournalist.de) zu senden. Ein PKW-Presseschild ist gegen die Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühren sind VORAB auf das VDS-Konto (s.u.) zu überweisen. Anträge werden erst nach Eingang der Gebühr auf dem VDS-Konto durch die Geschäftsstelle geprüft. Bei Ablehnung eines Antrages werden 100 EURO der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Fotos
Der Presseausweis muß mit einem Foto des Ausweisinhabers / der Ausweisinhaberin versehen sein. Wer einen vom VDS ausgestellten Presseausweis der Vorjahre besitzt, muss kein neues Foto einsenden, es sei denn, das alte soll nicht mehr verwendet werden. Fotos bitte per E-Mail (Seitenverhältnis 3:4; jpg-Datei, 300 dpi) an Ihren zuständigen Regionalverein senden. Bitte beschriften Sie es mit Ihrem Namen. (Beispiel: maxmustermann.jpg)
Weitere Hinweise zur Bestellung:
- VDS-Mitglieder richten das Antragsformular mit den Nachweisen und Foto an ihren Regionalverein.
- Bearbeitet werden ausschließlich vollständig und leserlich ausgefüllte und unterschriebene Formulare (siehe zweite Antragsseite).
- Es gibt feste Produktionstermine. Für die Ausweise 2025 sind das der 30. November 2024 und der 13. Dezember 2024. Diese Ausweise werden im Jahr 2024 zugestellt. Am 15. Januar 2025 werden nochmals Ausweise produziert. Hernach wird noch noch zum Monatsende gedruckt. Für Nachzügler fällt eine Gebühr von 10 Euro an, die dem hohen Auswand für die Produktion geschuldet ist und vorab an die Regionalvereine zu bezahlen ist.
PKW-Schild
Die Bestellung des jährlich zu erneuernden PKW-Presseschildes ist nur Inhaber:innen von aktuellen Presseausweisen möglich. Die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ist vorab auf das VDS-Konto (s.u.) zu überweisen. Verwendungszweck: „PKW Schild“.
Lieferung der PKW-Schilder erfolgt, so lange der Vorrat reicht. Auch das PKW-Schild darf ausschliesslich für berufliche Zwecke eingesetzt werden.
VDS-Bankverbindung:
Verband Deutscher Sportjournalisten
Konto-Nr. 5529883
Bank: Sparda-Bank Hamburg
BLZ: 206 905 00
IBAN: DE89 2069 0500 0005 5298 83
BIC: GENODEF1S11 (Hamburg)
Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Antrag auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises finden Sie hier.
Weitere Informationen der ausstellenden Verbände finden Sie hier.
Hier können Sie sich das Antragsformular für den Presseausweis herunterladen.