Hochrisiko-Fußballspiele

Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Polizeikosten

13.01.2025

Der Fall ist schon fast ein Jahrzehnt alt. Am Dienstag soll er mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Polizeikosten bei Hochrisiko-Spielen im Fußball enden.

 

Ursprung des Verfahrens ist die Bundesligapartie zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015. Anschließend erließ die Stadt Bremen einen Gebührenbescheid in Höhe von gut 425.000 Euro. Die Deutsche Fußball Liga als Veranstalter sollte für die Polizeieinsätze bei diesem Hochrisikospiel bezahlen. Sie lehnte dies ab, verlor aber nach einigen vorherigen Verfahren zuletzt auch beim Bundesverwaltungsgericht.

Gegen die BVerwG-Entscheidung legte die DFL Verfassungsbeschwerde ein. Über diese entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. In einem Beitrag auf dem Rechtsthemen-Portal Legal Tribune Online widmet sich der auf Sportrecht spezialisierte Anwalt Dr. Gerrit Müller-Eiselt ausführlich der strittigen Angelegenheit, die für die DFL sowie die 36 Erst- und Zweitligavereine richtig teuer werden kann.

„Im Ausgangspunkt sind zwei Aspekte wichtig: Erstens geht es bei der Bremer Gebühr nicht nur um Kosten für unmittelbaren Veranstaltungsschutz im Stadion oder an den Zufahrtswegen. Es geht vor allem um Kosten für allgemeine Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum: an Bahnhöfen, in Innenstädten, bisweilen lange vor und nach dem Spiel“, schreibt Müller-Eiselt.

In anderen Ländern, zum Beispiel Frankreich und Italien, müssen sich Fußballklubs an den Kosten für Polizeieinsätze finanziell beteiligen. Deutschland hat wie auch Spanien und Großbritannien bislang die Regelung, dass der Steuerzahler alles bezahlt. So soll es aus Sicht der DFL auch künftig bleiben. Verliert der Ligaverband, dann dürften weitere Bundesländer nachziehen: Hamburg hat dies bereits angekündigt.

cleg