Ursprung des Verfahrens war die Bundesligapartie zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015. Anschließend erließ die Stadt Bremen einen Gebührenbescheid in Höhe von gut 425.000 Euro. Die Deutsche Fußball Liga als Veranstalter sollte für die Polizeieinsätze bei diesem Hochrisikospiel bezahlen. Sie lehnte dies ab, verlor aber nach einem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Bremen beim Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Gegen die BVerwG-Entscheidung legte die DFL Verfassungsbeschwerde ein. Über diese entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Der Erste Senat lehnte das Ansinnen der DFL ab (Az. 1 BvR 548/22). Die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, ließ das BVerfG verlauten. Zu solchen laut DFL „nicht gesetzlich definierten Partien“ zähl(t)en unter anderem brisante Aufeinandertreffen wie Borussia Dortmund gegen Schalke 04 oder das rheinische Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach (Foto: GES-Sportfoto/Markus Gilliar).
„Die Bremer Veranstaltungsgebühr beeinträchtigt die Berufsfreiheit der Veranstalterinnen und Veranstalter nicht unangemessen“, erklärte das Bundesverfassungsgericht. „Grundsätzlich steht das Ziel der Gebühr, nicht die Allgemeinheit mit dem der Polizei entstandenen Mehraufwand bei Hochrisikoveranstaltungen zu belasten, sondern deren Veranstalterinnen und Veranstalter, die den Mehraufwand veranlassen und mit der Veranstaltung einen Gewinn erzielen wollen, nicht außer Verhältnis zu der aus der Gebührenpflicht folgenden Beeinträchtigung beruflicher Freiheit“, führte das BVerfG näher aus. Hier finden Sie die Pressemitteilung in voller Länge.
„Für uns ist das natürlich enttäuschend, aber das haben wir zu akzeptieren“, sagte DFL-Anwalt Bernd Hoefer dem SID nach der Entscheidung des BVerfG. Der für den Ligaverband negative Ausgang der strittigen Angelegenheit könnte dem Fußball, insbesondere den 36 Erst- und Zweitligisten, teuer zu stehen kommen. Auch bei Partien bis hinunter in die Regionalliga sind nun prinzipiell Kostenbescheide der Bundesländer möglich. In anderen Ländern, zum Beispiel Frankreich und Italien, müssen sich Fußballklubs an den Kosten für Polizei-Einsätze finanziell beteiligen. Deutschland hat wie auch Spanien und Großbritannien bislang die Regelung, dass der Steuerzahler alles bezahlt.
Nach der Niederlage für den Ligaverband könnten weitere Bundesländer nachziehen: Hamburg und Rheinland-Pfalz erwägen dies, wollen aber keine Alleingänge. In einer aktuellen Stellungnahme betont die DFL, dass sie sich gemeinsam mit dem DFB im „konstruktiven Austausch mit der Politik“ befinde und in den vergangenen Monaten „gemeinsame Fortschritte“ erzielt worden seien. „Statt auf Kostenverlagerungen fokussieren sich die Gespräche auf konkrete Maßnahmen, um das Sicherheitsniveau rund um die Stadien weiter zu stärken und Polizeieinsatzstunden zu reduzieren“, schreibt die DFL. Hier finden Sie deren grundsätzlichen Positionen zur Polizeikosten-Thematik („Fragen und Antworten“).
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