Wie die Deutsche Fußball-Liga am Dienstag mitteilte, hat ein Schiedsgericht der von DAZN Ende April eingereichten Klage gegen die Vergabe des Rechte-Pakets B in der Medienrechte-Ausschreibung für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029 „teilweise“ stattgegeben. „Die Vergabe wird von der DFL neu durchgeführt“, erklärte der Ligaverband.
Rechte-Paket B umfasst alle Bundesliga-Partien am Freitagabend (20.30 Uhr) und am Samstagnachmittag (15.30 Uhr) sowie die Relegationsspiele zwischen dem Tabellen-16. der Bundesliga und dem Zweitliga-Dritten. Die Begründung der Entscheidung wird den Parteien im November bekanntgegeben. „Vor diesem Hintergrund verzichtet die DFL aktuell auf eine weitergehende inhaltliche Kommentierung“, hieß es in der Mitteilung (Logo: DFL).
DAZN zeigte sich „erfreut“, dass das Schiedsgericht so entschieden habe. Bei der Vergabe des insgesamt 196 Spiele starken Rechte-Pakets B war Sky im Frühjahr zum Zuge gekommen, obwohl der unterlegene Streamingdienst nach eigenen Angaben mehr geboten hatte. Die DFL begründete die Entscheidung damals mit formalen Fehlern, die DAZN begangen habe. Dabei ging es um Sicherheiten bezüglich der Finanzierung.
Gänzlich konnte sich DAZN vor dem Schiedsgericht allerdings nicht durchsetzen, denn die Entscheidung regelt die neuerliche Ausschreibung und nicht den von DAZN geforderten nachträglichen Sofort-Zuschlag. Sky, das nun fürchten muss, dass begehrteste aller Rechte-Pakete doch nicht zu erhalten, zeigte sich gelassen. „Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis“, erklärte der Pay-TV-Sender.
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