Presseausweis

Nachweis der Hauptberuflichkeit

04.11.2026

Der Nachweis ist beim Presseausweis-Antrag nach wie vor erforderlich. Warum und wie er zu erbringen ist, erfahren Sie hier.

 

Liebe Mitglieder,

 

die jährliche Erbringung von Nachweisen der Hauptberuflichkeit beim Presseausweis-Antrag dient der Sicherstellung, dass das amtliche Dokument ausschließlich an Personen vergeben wird, die aktuell hauptberuflich journalistisch tätig sind. Die vom Deutschen Presserat gemeinsam mit den sechs ausstellenden Verbänden (u.a. der VDS oder der DJV) festgelegten Kriterien dienen der bundeseinheitlichen, transparenten und missbrauchssicheren Vergabe sowie dem Schutz des Presseausweises als anerkanntem Nachweis journalistischer Tätigkeit.


Es muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass Sie als Sportjournalist tätig sind, sondern lediglich hauptberuflich als Journalist. 


Als Nachweise dienen u.a.: 


A. Festangestellte Journalisten
1. durch Vorlage ihres Redakteurvertrages oder
2. durch Vorlage einer Bescheinigung, die ein Vertragsverhältnis als fest angestellter hauptberuflicher Journalist nachweist


B. Freiberufliche Journalisten
1. durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über eine ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen usw. oder durch Vorlage der Honoraranweisungen und Presseveröffentlichungen mindestens der vergangenen sechs Monate, aus denen sich ergeben muss, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt daraus bestritten hat;
2. durch Bescheinigung des Finanzamtes oder des Steuerberaters, dass sie Enkünfte aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit versteuern;
3. durch Bestätigung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, da dadurch die Freiberuflichkeit als Journalist automatisch nachgewiesen werden kann


C. Volontäre
durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung


Da sich berufliche Situationen, Beschäftigungsverhältnisse und Einkommensquellen im Laufe der Zeit verändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich. Sie gewährleistet, dass die Vergabekriterien des Deutschen Presserates fortlaufend erfüllt werden, stärkt die Glaubwürdigkeit des Presseausweises und schützt dessen Anerkennung gegenüber Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit.


Die jährliche Prüfung ist somit kein Selbstzweck, sondern dient der Qualitätssicherung und der Wahrung des besonderen Status des amtlichen Dokuments "Presseausweis" als Nachweis einer professionellen journalistischen Tätigkeit, denen sich alle sechs ausstellenden Verbände verpflichtet haben. Diese Informationen finden Sie auch beim Deutschen Presserat.