KI-generierte Texte

Presserat hält Kennzeichnungspflicht derzeit für nicht erforderlich

20.09.2024

Der Deutsche Presserat hat den Pressekodex ergänzt. Dieser gelte auch für Inhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Eine Kennzeichnungspflicht für Texte sei anders als bei Bildern derzeit aber unnötig.

 

„Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.“ Dies hat das Plenum des Deutschen Presserats laut einer Mitteilung durch eine Ergänzung der Präambel des Pressekodex bekräftigt. 

Zusätzliche Änderungen im Pressekodex, etwa eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, hält der Presserat derzeit nicht für erforderlich. „Für die ethische Bewertung von Beschwerden spielt es keine Rolle, wer mit welchen Hilfsmitteln einen Beitrag erstellt hat“, sagt Presserat-Sprecher Manfred Protze (Foto: Deutscher Presserat).

„Die presseethische Verantwortung, zum Beispiel für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht, liegt weiter uneingeschränkt bei den Redaktionen”, so Protze weiter. Bilder, die mithilfe von KI entstanden sind, müssen jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden.”

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. Als Selbstkontrolle verteidigt der Presserat die Pressefreiheit gegen Eingriffe von außen. Hier geht es zum Pressekodex.

vds/dpr