07.04.2021 Ähnlich wie die Neustarthilfe für die Monate Januar bis Juni 2021 sind diese Hilfsgelder für Soloselbstständige nicht an den Nachweis von Betriebs- oder Personalkosten geknüpft, sondern werden vom Umsatz der Monate November bzw. Dezember 2019 oder alternativ vom Jahresumsatz 2019 ausgehend berechnet und ausgezahlt.
Die jeweilige Beantragung für die beiden Monate ist noch rückwirkend bis 30. April möglich. Die Anträge können durch die Betroffenen selbst ohne Hinzuziehung eines Steuerberaters online gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
abo/vds
Die jeweilige Beantragung für die beiden Monate ist noch rückwirkend bis 30. April möglich. Die Anträge können durch die Betroffenen selbst ohne Hinzuziehung eines Steuerberaters online gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
abo/vds