DFB legt Regeln für Berichterstatter*innen fest

Dritte Liga

27.05.2020 In enger Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sportjournalisten und den Pressesprechern der Vereine hat der Deutsche Fußball-Bund einen Medien-Leitfaden zur Durchführung der restlichen elf Spieltage in der Dritten Liga erstellt. Die Bestimmungen orientieren sich an den Vorgaben für erste und zweite Bundesliga.
 
Auch in der Dritten Liga ist das Kontingent an Akkreditierungen pro Spiel streng limitiert: Zehn Plätze auf der Pressetribüne stehen für Print- und Online-Journalist*innen zur Verfügung, drei Fotograf*innen können im Innenraum des Stadions arbeiten.

Für die laufende Saison ausgestellte Dauer-Akkreditierungen verlieren ihre Gültigkeit, Tages-Akkreditierungen für die restlichen elf Spieltage sollen ausschließlich an Berichterstatter*innen gehen, die vor der Unterbrechung der Saison eine Dauer-Akkreditierung hatten.

Die Medienabteilungen der Heimvereine, die die Arbeitsberechtigungen in Absprache mit dem Gastverein vergeben, sind angehalten, auf eine ausgewogene Verteilung zu achten, pro Medium nur eine Akkreditierung zu vergeben und auch mitreisende Medienvertreter*innen aus der Region des Gastvereins zu berücksichtigen. Der Verband Deutscher Sportjournalisten unterstützt die Akkreditierungsvergabe beratend.

Für den Hörfunk sieht der DFB-Leitfaden zwei zusätzliche Plätze vor: einen für den öffentlich-rechtlichen Sender vor Ort und einen für einen lizenzierten Hörfunkanbieter. Alle Arten von Club-Medien sind nicht zugelassen.

vds