Gemeinsames Vorgehen

Deutsche Sportverbände und Justiz gegen Hate Speech

13.05.2024

Der deutsche Sport stellt sich geschlossen gegen Hate Speech. Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Fußball-Bund und Deutsche Fußball Liga kündigen ein gemeinsames Vorgehen an, um Hassrede, vor allem im Internet, wirksam zu begegnen. Auch der Deutsche Behindertensportverband unterstützt diese konsequente Haltung.

 

Laut einer Mitteilung vom Montag werden Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Fußball-Bund und Deutsche Fußball Liga eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewalttätige, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. DOSB, DFB und DFL arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen. Diese hält den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den Bundesländern.

„Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen“, verspricht DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das müssen wir immer wieder klarmachen“, betont der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann. Und DFL-Geschäftsführer Marc Lenz stellt heraus: „Mit dieser Initiative setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal, das über den Sport hinausgeht.“

Auch der Deutsche Behindertensportverband unterstützt die konsequente Haltung zu diesem Thema. „Meinungsfreiheit ist ein hohes und wichtiges Gut unserer Demokratie. Hass, Hetze, Diskriminierung und Bedrohungen haben jedoch im Sport und in der Gesellschaft nichts zu suchen“, sagte DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher.

Gemeinsam fordern DOSB, DFB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athlet*innen im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn der oder die Athlet*in für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politiker*innen geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag muss ebenso für Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten.

pm/vds