Der Branchendienst Meedia zitiert aus einem Textentwurf der Bundesregierung, der dem KNA-Mediendienst vorliegt. „Nicht gewinnorientierte Journalismus-Organisationen verfolgen in der Regel die Förderung der Bildung (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO), indem sie insbesondere durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zur Verfügung stellen“, heißt es durchaus anerkennend.
Das Forum Gemeinnütziger Journalismus, dem der Verband Deutscher Sportjournalisten angehört und das schon seit einiger Zeit auf Änderungen drängt, sieht die neuen Beschlüsse jedoch als unzureichend an. „Journalismus wird nicht in die gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen. Während die drei Ampelparteien sich programmatisch für die Anerkennung des gemeinnützigen Journalismus aussprechen, haben sie sich trotzdem nur auf den untergesetzlichen Erlass einigen können."
Es sei nicht mehr als eine Weisung an die Finanzbehörden, die davon auch abweichen können. Das Forum bilanziert: „Gemeinnützige Medienmacherinnen und Medienmacher bleiben in der Grauzone.“ So ist nicht sicher, dass künftig auch gemeinnützig agierende Medien von bereits für gemeinnützige Organisationen geltenden finanziellen Erleichterungen wie Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer profitieren werden. Oder ob Zuwendungen als Spenden absetzbar sind. Daher sei ein formales Gesetz notwendig.
Im Forum Gemeinnütziger Journalismus engagieren sich neben dem VDS bereits Medienprojekte wie netzpolitik.org, CORRECTIV oder Finanztip. Mitglieder sind auch Zusammenschlüsse von Journalist*innen wie Netzwerk Recherche oder Hostwriter sowie Gewerkschaften (DJV und dju in ver.di). Alle Mitglieder des Forums setzen sich für bessere Rahmenbedingungen für gemeinnützigen Journalismus in Deutschland ein. Zuletzt hat der VDS im Mai-Newsletter über diese „dritte Säule“ des Journalismus berichtet.
vds