Wie der Rat für deutsche Rechtschreibung nach seiner Sitzung am Freitag mitteilte, soll das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung bezüglich der Sonderzeichen ergänzt werden. Der entsprechende Beschluss des Gremiums bedarf noch der Zustimmung der staatlichen Stellen. Diese typografischen Zeichen wie etwa das Paragrafenzeichen (§), das Prozentzeichen (%) oder das kaufmännische Und (&) gelten als Sonderzeichen. Sie gehören aber nicht zu den Satz- oder Wortzeichen und daher auch nicht zur Interpunktion im engeren Sinne.
Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich oder divers – vermitteln und gingen damit über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus (Foto: sampics Photographie/Stefan Matzke/augenklick).
Diese Wortbinnenzeichen („Sonderzeichen mit Geschlechterbezug“) gehören laut Rat für deutsche Rechtschreibung nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Sie wären aber künftig als Phänomen im Bereich Sonderzeichen beschrieben. „Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter beobachtet werden“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung zu bewahren und weiterzuentwickeln. Dieser ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt das amtliche Regelwerk heraus. Dem Rat gehören 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an.
Die Verwendung der Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen ist in der Gesellschaft sehr umstritten. Es gibt starke Befürworter („Alle sollen dazugehören“) und ebensolche Gegner („Verhunzung unserer Muttersprache“). Hier finden Sie einen Artikel mit ablehnender Position, hier die konträre Sichtweise.
vds/rfdr