21.07.2016 Der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) hatte auf seiner Hauptversammlung am 21. März dieses Jahres in München eine Resolution verabschiedet, in der der Bayerische Fußball-Verband (BFV) aufgefordert wird, „alle Versuche zu unterlassen, die freie und kostenfreie Berichterstattung einzuschränken oder gar zu unterbinden“.
Das Landgericht München I wies jedoch am heutigen Donnerstag eine Klage der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) und anderer Medienhäuser gegen einzelne Punkte der Video-Akkreditierungsrichtlinien des BFV ab.
Schon vor gut einem Jahr hatte das Landgericht gleichlautend entschieden und eine von der MZ erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben.
Ob die Verlage nun weitere Rechtsmittel einlegen werden, ist offen. „Ich hoffe, dass nunmehr auch die MZ und die weiteren klagenden Verlage die Kooperationsangebote des BFV annehmen“, sagte BFV-Präsident Rainer Koch.
cleg
Das Landgericht München I wies jedoch am heutigen Donnerstag eine Klage der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) und anderer Medienhäuser gegen einzelne Punkte der Video-Akkreditierungsrichtlinien des BFV ab.
Schon vor gut einem Jahr hatte das Landgericht gleichlautend entschieden und eine von der MZ erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben.
Ob die Verlage nun weitere Rechtsmittel einlegen werden, ist offen. „Ich hoffe, dass nunmehr auch die MZ und die weiteren klagenden Verlage die Kooperationsangebote des BFV annehmen“, sagte BFV-Präsident Rainer Koch.
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